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Matthias Güldner
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Matthias M. •

Frage an Matthias Güldner von Matthias M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Matthias Güldner
Im Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen Stand 01. Juni 2010 wird ausgeführt:
1. Im §4 zu Aschen
Die Aschen jeder Leiche ist in ein amtlich zu verschließendes Behältnis(Urne) aufzunehmen.
2. Im §5a zu Särgen und Urnen
(2) Urnen, Särge und Sargausstattungen…..dürfen nur aus Materialien bestehen, die innerhalb der Ruhezeit vergehen …...
3- Im §9a zu Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
2. Urnen, Särge und….verwendet oder verwenden lässt, die nicht innerhalb der Ruhefrist vergehen….

Meine Fragen:
1. Durch welche Rechtsverordnungen und Handlungen ist gewährleistet, dass diese Normen eingehalten werden?
2. Wie wird mit so genannten "vergänglichen Metallurnen" nach Ablauf der Ruhezeit verfahren?
Welche nachweisbar nicht innerhalb der Ruhezeit vergangen sind?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Malok,

im Laufe der letzten Jahrzehnte hat sich auch bei Bestattungen durchgesetzt, dass die verwendeten Materialien vergänglich sein sollen. Die Gesetzgebung zum Bestattungwesen hat auch in Bremen eindeutig geregelt, dass für die Bestattungen umweltfreundliche Materialien benutzt werden. Die Bestatter in Bremen werden über diese Regelungen über Handreichungen und mit Gesprächen informiert und halten die Bestimmungen in der Regel ein. Aus Pietätsgründen werden die Grabstellen auch nach der Ruhezeit sich selbst überlassen und z.B. nur die Oberfläche gestaltet.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Güldner