
(...) Die Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" (89/552/EWG) reguliert den grenzüberschreitenden Fernsehempfang: Wenn ein Sender aus dem europäischen Ausland sein Angebot in Deutschland verbreiten möchte, so gilt gemäß der Richtlinie das sog. "Herkunftslandprinzip": Befinden sich die Dienste des Senders im Einklang mit den rechtlichen Vorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, so darf er diese auch in den anderen Ländern der europäischen Gemeinschaft verbreiten. (...)