Frage an Matthias Groote von Dieter K. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Groote,
Die Verordnung (EG) Nr. 2200/96 über Qualitätsnormen für Obst und Gemüse sagt eine Menge über das Aussehen von Obst und Gemüse aus, damit es für eine bestimmte Handelsklasse qualifiziert ist.
Ich habe nun versucht herauszubekommen, wie alt (d.h. wie lange gelagert) Obst und Gemüse sein darf, um noch als frisch verkauft zu werden.
Ich habe nur Aussagen von Privatleuten gefunden:
z. B. 2 Jahre dürfen Orangen alt sein;
Gibt es eine EU Verordnugn darüber, oder muss ich davon ausgehen, dass Obst und Gemüse, solange es denn "frisch" aussieht und die entsprechende Handelsklasse hat auch mehrere Monate oder gar Jahre alt sein kann?
Vielen Dank für ihre Hilfe
Dieter Klotzsche
Sehr geehrter Herr Klotzsche,
vielen Dank für ihre Frage zu Qualitätsnormen für Obst und Gemüse. Es gibt keine spezifische Verordnung auf europäischer Ebene, die für Obst und Gemüse festlegt wie lange sie als "frisch" bezeichnet werden können, allerdings weißt die Verordnung Nr. 1182/2007 daraufhin, dass Obst und Gemüse, dass frisch an den Verbraucher verkauft werden soll, nur in Verkehr gebracht werden darf, wenn es in einwandfreiem Zustand, unverfälscht und von vermarktbarer Qualität ist.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Groote, MdEP