Frage an Matthias Groote von Jörn L. bezüglich Kultur
Lieber Matthias Groote,
die Künstlerverwertungsgesellschaften der BRD sind in das Visier der europäischen Monopolfahnder geraten.
Aus meiner Sicht (und der vieler Künstler und Kulturinteressierter) sind diese bis heute ein unverzichtbarer Sozialschutz für unsere Schriftsteller, Musiker und Künstler. Damit erledigen sie einen öffentlichen und sozialen Auftrag im Dienste der Allgemeinheit.
Meine Fragen:
1. Wie sind Ihre Erkenntnisse darüber?
2. Was unternimmt Ihre Fraktion zum Schutz dieses bundesdeutschen Modells?
Mit freundlichen Grüßen
Jörn Laue-Weltring
Sprecher Forum Kultur im Emsland.
Sehr geehrter Herr Laue-Weltring,
Vielen Dank für Ihre beiden Fragen zum deutschen Modell der Künstlersozialversicherung und zum sozialen Schutz von Künstlern.
Die Künstlersozialversicherung ist, wie Sie bereits erwähnen, ein einmaliges Modell in Europa und wird im europäischen Ausland als vorbildliche kultur- und sozialpolitische Errungenschaft angesehen. Hieran hat auch die SPD einen wichtigen Anteil und wir Sozialdemokraten haben mit der Novelle des Künstlersozialversicherungsgesetzes von 2007 auf Bundesebene deutlich gemacht, dass wir an diesem Modell festhalten wollen. Damit wird sichergestellt, dass die Künstlersozialversicherung künftig auch bei steigenden Versichertenzahlen einen umfassenden sozialen Schutz gegen die Risiken Alter, Erwerbsunfähigkeit, Krankheit und Pflegebedürftigkeit anbieten kann.
Aber auch auf europäischer Ebene setzt sich meine Fraktion für die Rechte von Künstlern in der EU ein. Das Europäische Parlament hat im Juni 2007 mit großer Mehrheit einen Bericht zum "Sozialen Status der Künstler" angenommen. Darin schlagen die EU-Parlamentarier Maßnahmen vor, die u.a. das Vertragsverhältnis, die soziale Sicherheit, die Krankenversicherung sowie die direkte und indirekte Besteuerung von Künstlern betreffen. Mit dieser Entschließung fordert das Europäische Parlament die Mitgliedstaaten auf, einen rechtlichen Rahmen zu entwickeln und umzusetzen, um das künstlerische Schaffen in Europa zu unterstützen. Dies beinhaltet, nach Konsultation der Künstlerbranche, eine Art Berufsregister für Künstler einzurichten, in dem ihr Status, die Art und die jeweilige Dauer ihrer Verträge sowie Angaben über ihre Arbeitsgeber aufgeführt werden könnten. Außerdem soll ein Leitfaden entworfen werden, der sowohl die nationalen als auch europäischen Regelungen in Bezug auf Krankenversicherung, Arbeitslosigkeit und Rente enthält.
Darüber hinaus spricht sich das Europäische Parlament für die Einführung eines befristeten Künstler-Visums aus, das die Arbeitserlaubnisvergabe erleichtern und den Austausch zwischen den Mitgliedstaten und Drittländern vereinfachen soll. Zudem setzt sich das Europäische Parlament für eine Abgabe auf die kommerzielle Nutzung der originellen Schöpfungen und ihrer rechtlich nicht geschützten Darstellungen ein. Schließlich fordern die Abgeordneten mit dem Bericht die Europäische Kommission auf, eine "Europäische Charta für das künstlerische Schaffen und die Bedingungen seiner Ausübung" auf der Grundlage einer Initiative wie der UNESCO zu verabschieden, um die Bedeutung der Tätigkeiten von Angehörigen künstlerischer Berufe zu stärken.
Mit all diesen Maßnahmen wollen wir als Europaabgeordnete einen direkten Beitrag zur Verbesserung der Lage der Künstler in Europa leisten und deutlich machen, das die europäischen Künstler ein angemessenes Niveau der Anerkennung und der Integration bei ihrer beruflichen Tätigkeit erhalten müssen.
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Groote