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Matthias Groote
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Frage von Jörg S. •

Frage an Matthias Groote von Jörg S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Groote,

warum haben Sie der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zugestimmt?
Ich glaube, wie das Gesetz zum "Großen Lauschangriff" ist auch dieses Gesetz nicht mit unserer Verfassung vereinbar.
Findet dadurch nicht so etwas wie ein Paradigmenwechsel in der Bundesrepublik Deutschland statt? (Ich gebrauche ausdrücklich "Bundesrepublik Deutschland", weil wir als Land so etwas ähnliches in der DDR ja schon mal hatten...)
Sehen Sie durch die Vorratsdatenspeicherung nicht alle Bürger unter einen Generalverdacht gestellt? Wie stehen Sie persönlich dazu? Stehen Sie zu diesem Abstimmungsverhalten oder ist es das Ergebnis eines Fraktionszwangs bei Ihnen?

Ich habe mich der Sammelklage gegen dieses nationale Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht angeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen
J.Stöckel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Söckel,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung.

Ich kann Ihre Bedenken hinsichtlich der Speicherung von persönlichen Bestands- und Verkehrsdaten im Kommunikationsbereich nachvollziehen. Nach intensiver Auseinandersetzung mit dem Thema hat die Gruppe der SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament und ich mich persönlich auch für die Einführung der vorgeschlagenen EU-Richtlinie entschieden. Lassen sie mich erklären warum.

Die neuen Formen der Kommunikation und die daraus entstehenden neuen Möglichkeiten für Kriminelle, sich unbemerkt zu organisieren, machen meiner Meinung nach einen gesamteuropäischen Handlungs- und Regelungsbedarf notwendig. Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sieht vor, die diversen nationalen Gesetzgebungen zur Speicherung von Verbindungsdaten aus Telefonaten, Kurzmitteilungen und Internetnutzungen zu vereinheitlichen und deren Speicherungszeit auf bis zu 6 Monate zu erweitern. Ziel der Vereinheitlichung und Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung ist die Erleichterung der Aufklärung von schweren Straftaten und die Bekämpfung des internationalen Terrorismus.

Einer EU-Richtlinie, die den angemessenen Umgang mit zur Nachverfolgung benötigten Daten regelt, messe ich hohe Bedeutung zu. Dabei geht es nicht nur um die Schaffung eines erweiterten Handlungsspielraums der Judikative, sondern auch um länderübergreifend verbindliche, die Individualrechte der Bürger schützende Garantien im Bereich des Datenschutzes und der Datensicherheit.

Diesbezüglich ist wichtig, anzumerken, dass im Zuge der Umsetzung der Richtlinie keine Kommunikationsinhalte, sondern nur Verkehrsdaten wie Einwahl- und Anrufdaten (Zeit, Standort, Dauer) gespeichert werden. Die Speicherung von Kommunikationsinhalten aus E-Mails, Telefongesprächen usw. wird der Richtlinie nach unter Bezugnahme auf die EU-Datenschutzrichtlinie eindeutig ausgeschlossen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Datenspeicherung nicht beim Staat, sondern bei den jeweiligen Telekommunikationsunternehmen stattfindet. Bereits vor Inkrafttreten der Richtlinie hatten diese Unternehmen nach geltendem Recht die Möglichkeit, Verbindungsdaten u.ä. für geschäftliche Zwecke zu speichern. Polizei und Staatsanwaltschaft dürfen nur mithilfe eines richterlichen Beschlusses innerhalb eines Ermittlungsverfahrens zur Aufklärung einer konkreten schweren Straftat auf die gespeicherten Daten zugreifen. Der Richter legt dabei genau fest, welche Daten aus dem gespeicherten Bestand vom Unternehmen übermittelt werden müssen.

In Anbetracht dessen sehe ich diese Richtlinie nicht in Kollision mit persönlichen Freiheitsrechten und nationalem Recht. Eine begründete Gefahr eines "Lauschangriffs" besteht meiner Meinung nach nicht. Deshalb habe ich nach bestem Wissen und Gewissen für die Einführung dieser Richtlinie gestimmt.

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Groote