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Matthias Gastel
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Frage von Jens R. •

wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren?

Sehr geehrter Herr Gastel,

wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren? Eine Impfung ist ein medizinischer Eingriff in das Immunsystem. Dazu bedarf es der zwanglosen und freiwilligen Einwilligung des Patienten. Eine Impfpflicht widerspricht dem Freiwilligkeit und es entstehen Zwänge. Natürlich hofft man mit einer Impfpflicht Pandemien zu verhindern, jedoch kann und darf das Individualrecht nicht ausgehelbelt werden. Ganz zu Schweigen von den Vertrauensverlusten in die Ärzte, die ja die Patienten zwangsbehandeln müssen. Von dem Problemen mit dem Nürnberger Kodex ganz zu schweigen.
Ich würde mich über eine Rückmeldung mit Ihrer Meinung dazu freuen und hoffe inständig, daß Sie sich gegen eine Impfpflicht entscheiden werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jens R.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr R.,

es gab und gibt bereits Impfpflichten in unserem deutschen Rechtsstaat. Wenn sich diese gut begründen lassen, können Impfplichten selbstverständlich verfassungskonform sein. Meine ganz persönliche Sicht auf die Dinge habe ich hier sehr ausführlich dargestellt: https://www.matthias-gastel.de/rund-um-corona-mein-blick-auf-eine-komplexe-materie/

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Gastel, MdB

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