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Matthias Gastel
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Frage von Andreas S. •

Warum habe ich de facto keine Handhabe, wenn mein Vermieter die CO2-Steuer nicht anteilig zahlt?

Mein Vermieter hat mir deutlich gemacht, dass ich weiterhin die CO2-Steuer fürs Heizen im ungedämmten Altbau komplett selbst übernehmen müsste. Ich könnte sie ihm gerne in Rechnung stellen, aber dann würde er die Kaltmiete entsprechend erhöhen. Die dafür notwendigen Vergleichsmieten hätte er schon vorliegen. Ein Umzug kommt für mich auf Grund der Ortsgebundenheit wegen Job, Kindern und vor allem auf Grund inexistenter Wohnraumalternativen nicht in Frage. Was kann ich also tun, damit mein Vermieter die CO2-Steuer zahlt und ich nicht mehr Kaltmiete entrichten muss?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

recht herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Als Verkehrspolitiker bin ich bei diesem Thema auf die Einschätzung der zuständigen Kolleg*innen angewiesen. Ich lasse Ihnen deren Einschätzung gern zukommen:

Die die derzeitige Regelung nach https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/aufteilung-co2-kosten-2043728, https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/BMWSB/DE/2022/co2-preis.html ist ziemlich klar. Wenn der Vermieter trotzdem und nachvollziehbar ankündigt, sich darüber hinweg zu setzen, verstößt er dagegen. Ansonsten lässt sich vermutlich nicht viel machen, wenn der Vermieter die Miete im (orts-)üblichen Rahmen anhebt.

Wir würden Ihnen empfehlen, sich an einen Mieter*innenschutzbund zu wenden oder eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Gastel

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