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Matthias Gastel
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Frage von Arne B. •

Warum gibt es von 5 bis 20 Uhr kein nahezu flächendeckendes Überholverbot für Lkw auf Autobahnen, um Elefantenrennen, Staus, Umweltbelastungen und Kraftstoffverbräuche zu reduzieren?

Sehr geehrter Herr Gastel,

ich bin sehr viel auf Autobahnen unterwegs. Umso mehr versuche ich für mich zu reflektieren, warum es noch immer kein Lkw-Überholverbot gibt, zumindest von 5 bis 20 Uhr.
Dies aus mehren Gründen:
A: Es bilden sich Unmengen von Rückstaus, wenn plötzlich nur noch eine (3 Spuren) oder keine (2 Spuren) zur Verfügung steht. Demzufolge müssen Fahrzeuge stark abbremsen, egal ob 100 oder 130 km/h und wieder beschleunigen. Beim Bremsen entsteht Bremsverschleiß, zum Beschleunigen, wird wieder mehr Kraftstoff verbraucht.
B: Für eine Strecke von 800 km würde ein überholender Lkw mit 85 km/h statt 80 km die Fahrtzeit um nur 40 min verringern. Wenn da nicht der nächste Lkw wäre, den er überholen müsste. Ein Zeitgewinn ist es also kaum, weil Studien von einem Nettogewinn von 2 km/h ausgehen, also knapp 15 min.
C: Steigt die Unfallgefahr ebenso, da Fahrzeuge ausweichen müssen. vgl. https://bit.ly/3NJ5VFs
D: CO₂ und Staus würden enorm abnehmen, vgl. https://bit.ly/3yEew87
VG

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Sehr geehrter Herr B.

recht herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Die Entwicklungen im Straßengüterverkehr deuten auf ein weiter anhaltendes Wachstum im Schwerlastverkehr für die kommenden Jahre hin. Mit Hinblick auf die Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie die Homogenisierung des Verkehrsflusses macht ein Lkw-Überholverbot insbesondere auf 2-spurig stark frequentierten Autobahnstrecken daher Sinn. Überholvorgänge im Schwerlastverkehr führen aufgrund der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h und der niedrigen Differenz zur Überholgeschwindigkeit zu keinen signifikanten Reisezeitgewinnen. Ferner ergaben unterschiedliche Untersuchungen, dass ein Großteil der Überholvorgänge von Lkws nicht regelkonform durchgeführt werden und geahndet werden müssten. Derzeit gibt es aber keinen Kontrollmechanismus diese Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung konsequent zu ahnden.

Durch ein Lkw-Überholverbot und der damit verbundenen Vermeidung von Brems- und Beschleunigungsvorgängen sowie Staueffekten, können homogener Verkehr, sinkender Spritverbrauch sowie die Erhöhung der Verkehrssicherheit als positive Effekte genannt werden. Das Verbot müsste jedoch mit einem Kontrollmechanismus einhergehen, damit es auch seine tatsächliche Wirkung zeigt.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Gastel

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