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Matthias Gastel
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Frage von Reinhard G. •

Sind nicht bundesweit im ländlichen Bereich viele durch die 3G-Regel in Bus und Bahn von der Mobilität ausgeschlossen? Sollte das Gesetz nicht umgehend zurückgenommen werden?

Sehr geehrter Herr Gastel,

gibt es denn bundesweit, besonders auch im ländlichen Bereich, ein enges Netz von Teststationen? Wie sollten Gehbehinderte oder Kranke, die zum Arzt müssen, bei Schneeglätte ohne Bus den Weg dorthin schaffen? Bevor sie dann endlich mit dem Bus zum Arzt fahren können? Auch Long-covid-Patienten die keinen Impfstatus haben und ältere geimpfte Menschen, die sich bislang von nicht geimpften Angehörigen mit den nötigsten Einkäufen versorgen ließen, sind davon betroffen. Es gibt auch nicht überall genügend Taxen, um der Nachfrage, die durch dieses Gesetz ausgelöst wird, zu entsprechen. Vielleicht bilden sich bei einigen Teststationen auch lange Schlangen? Nicht jeder ist gesundheitlich in der Lage, sich dort anzustellen. Halten Sie das alles für verhältnismäßig? Steht nicht allen Bürgern eine Grundversorgung mit Mobilität zu? Wäre es nicht aber hilfreich, mehr Busse und Bahnen einzusetzen?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr G.,

danke für Ihre Frage, wenngleich mir der Hintergrund Ihrer Frage nicht wirklich klar ist.

Ich vermute, dass es Ihnen nicht primär um die Teststationen und auch nicht um die Angebote des ÖV geht, sondern um die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Hier gilt seit einigen Tagen die 3G-Regelung. Dies bedeutet, dass geimpfte Fahrgäste keinen Test benötigen. Fürs Impfen wurde lange genug intensiv geworben und auch schon lange war zu erahnen, dass sich Regelungen ergeben können, bei denen Ungeimpfte nicht mehr überall Zugang bekommen können, um andere Menschen besser vor erhöhten Infektionsrisiken zu schützen. Als Werber und auch Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel kann ich die jetzige Regelung nur unterstützen. Es nutzt den öffentlichen Verkehrsmitteln wie auch den Fahrgästen, wenn das Infektionsrisiko durch strengere Bestimmungen reduziert wird.

Selbstverständlich ist es ratsam, dass sich auch geimpfte Menschen zusätzlich testen, bevor sie (beispielsweise in öffentlichen Verkehrsmitteln) anderen Menschen begegnen. Dies kann dann aber zuhause geschehen, da ja neben dem Impfnachweis kein Testnachweis geliefert werden muss.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Gastel, MdB
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel. 030/227-74150, Fax -70150

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