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Matthias Gastel
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Dr.med.Richard H. •

Sehr geehrter Herr Matthias Gastel! Gemäß dem Wahlspruch der Grünen, es muß sich jetzt etwas ändern in der Politik, vor allem in der Prostitutionspolitik. Werden Sie für das Nordische Modell stimmen?

Sehr geehrter Herr Matthias Gastel!

Für den Arbeitsmarkt bedarf es einer neuen Prostitutionspolitik, nämlich des Nordischen Mdells.Das Bundesarbeitsgericht in Kassel hat verboten Arbeitnehmer in die Prostitution zu vermitteln.!Eine Änderung muß jetzt her!

Als Initiatoren der Initiative www.mannheim-gegen-sexkauf.de kämpfen wir für das Nordische Modell, wie ihr Kollege Thomas Bleille, MdB, Grüne, und MdB CDU, Frau Elisabeth Winkelmaier-Becker und mit ihr noch 15 Bundestagsabgeordnete der CDU und SPD, Frank Heinrich MdB, CDU, Mechtild Heil MdB CDU u. viele mehr. Es ist jetzt an der Zeit , wie Frankreich, Israel, Norwegen, Irland, Island, Kanada, Nord-Irland und Schweden die Menschenwürde und Menschenrechte verletzende Gewalt an den Frauen und Mädchen in der Prosstitution zu beenden.Würden sie einer Frau ein Schnupperpraktikum in der Prostitutionsmafiaindustrie empfehlen?Sicher nein.Prostitution verstößt gegen die Menschenwürde Art.1 GG u. Art. 3 GG, Geschlechtergerechtigkeit.

M,f.G.Dr.Heil

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Dr. Heil,

vielen Dank für Ihre Zuschrift zum Thema Prostitution. Sie setzen sich darin dafür ein, dass eine Gesetzesänderung zum Sexkauf-Verbot nach dem Nordischen Modell im Bundestag beschlossen wird und dabei die Expertise von diversen Expert*innen Beachtung finden soll.

Die Situation in der Prostitution wurde mehrfach im Bundestag debattiert, ausführlich etwa bei der Verabschiedung des Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) 2016. Sowohl die Lebenssituation als auch die Arbeitsbedingungen von Sexarbeiter*innen sind vielfältig und unterschiedlich.

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen möchte die Rechte und den Schutz von Menschen, die in der Prostitution arbeiten, durchsetzen und stärken. Prostitution ist kein Job wie jeder andere. Dass Menschen, in der Mehrzahl Frauen, sexuelle Dienstleitungen gegen Geld anbieten, ist ihre Entscheidung. Nicht alle Menschen, die in der Prostitution tätig sind, befinden sich in einem Arbeitsverhältnis, das für sie mit Druck, Zwang und oder Gewalt verbunden ist. Die Entscheidung von Menschen, in der Prostitution zu arbeiten, respektieren wir.

Das heißt jedoch nicht, dass wir die Augen vor den äußerst schwierigen Arbeitsbedingungen und den oft gefährlichen Begleitumständen dieser Tätigkeiten verschließen. Hier müssen Hilfe und Unterstützung ansetzen. Gegen Gewalt, Ausbeutung, Menschenhandel oder zum Schutz von Minderjährigen müssen die bestehenden Gesetze angewandt werden.

Studien zu den Auswirkungen der gesetzlichen Regelungen in Schweden und anderen nordischen Ländern sind umstritten, uneindeutig und von begrenzter Aussagekraft. Es gibt Hinweise, dass sich durch ein Verbot die Straßenprostitution verringert, unklar ist allerdings, ob es dadurch weniger Prostitution gibt, oder sie nur in weniger sichtbare Bereiche verdrängt wird. So ist von schwierigeren Bedingungen für die Prostituierten auszugehen, weil sie in die Illegalität gedrängt werden und möglicherweise mehr Ausbeutung, Gewalt und Gesundheitsgefährdung ausgesetzt sind. Das Nordische Modell sieht zwar die Bestrafung von Freiern und nicht der Sexarbeiter*innen vor, dennoch verschiebt sich die Prostitution mit der Strafwürdigkeit der Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen in die Illegalität. Zudem erfahren Sexarbeiter*innen dadurch eine noch stärkere Stigmatisierung.

Wir haben in Deutschland eine eindeutige Gesetzeslage gegen Menschenhandel, zum Schutz von Minderjährigen und die Ausbeutung von Prostituierten. Die Durchsetzung dieser Gesetze hängt maßgeblich von den Ressourcen der Strafverfolgungsbehörden ab. Darüber hinaus, und das ist aus unserer Sicht zentral, müssen die Lebens- und Arbeitsbedingungen für Menschen, die in der Prostitution arbeiten, verbessert werden. Das gilt ganz besonders für Frauen mit aufenthaltsrechtlichen Problemen und ohne Krankenversicherung. Daher halten wir umfangreiche und niedrigschwellige Beratungsangebote und aufsuchende Sozialarbeit für zentral. Diese müssen auch Alternativen zur Tätigkeit in der Prostitution beinhalten. Hierfür sollten deutlich mehr Mittel eingestellt werden. Dafür setzen wir uns ein. Zur Überprüfung der Arbeitsbedingungen fordern wir engmaschige Kontrollen der Bordelle, nicht aber bei der so genannten Wohnungsprostitution. Unsere Fraktionsbeschlüsse zu den Themen Prostitution und Menschenhandel finden Sie im Anhang.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte rät dazu, so lange mit einem Richtungswechsel zu warten, bis die Ergebnisse der Evaluation des Prostituiertenschutzgesetztes vorliegen, die spätestens im Juli 2022 beginnen soll. Der von der Bundesregierung geplante Abschluss ist der Evaluation ist jedoch erst 2025. Die vollständige Position des Instituts finden Sie hier:

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/prostitution-und-sexkaufverbot

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Gastel

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