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Matthias Gastel
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Frage von Manfred v. •

Können Sie mir erklären, wie in Sachsen-Anhalt die Lenkungswirkung der CO2-Steuer funktionieren soll?

Sachsen-Anhalt ist sehr ländlich geprägt, die Eisenbahn hat sich in den letzten 70 Jahren systematisch aus der Fläche zurückgezogen und der SPNV wurde nur lückenhaft durch Busverkehr ersetzt. Das Durchschnittseinkommen beträgt 2900€. Das bedeutet: Die Menschen sind zur Wahrung ihrer beruflichen, sozialen und kulturellen Teilhabe zwingend (!) auf ihr Auto angewiesen. Angesichts des Einkommens fuhr die Mehrheit schon vor der CO2-Steuer nicht zum Spaß Auto. Die große Mehrheit kann sich kein Elektroauto leisten und zahlt durch die neue Steuer nur drauf. Können Sie mir bitte erklären, wie da die Lenkungswirkung der von ihnen so vehement verteidigten CO2-Steuer funktionieren soll? Und bitte antworten Sie nicht mit Verweis auf die Mobilitätsgarantie in BaWü. Davon haben die Menschen in LSA nichts.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter von Lausitz,

danke für Ihre Mail.

Unabhängig davon, wo jemand wohnt, gilt: Von einem Festbetrag, der pro Kopf erstattet wird, profitieren Menschen mit geringem Einkommen und Vermögen stärker als solche, die über mehr Geld verfügen. Insofern ist unser Vorschlag sozial gerecht. Übrigens wollen nahezu alle Parteien die CO 2-Bepreisung und deren Anstieg beschleunigen. Wir sind aber die einzige, die einen sozialen Ausgleich will und einen Vorschlag hierfür vorgelegt hat. Wir wollen die durch die CO 2-Bepreiung erzielten Mehreinnahmen vollständig auf diesem Wege zurückgeben.

Wir setzen uns für eine Mobilitätsgarantie ein, die auch auf dem Land von früh morgens bis spätabends mindestens einen Stundentakt des öffentlichen Nahverkehrs gewährleistet. Ich persönlich setze mich seit langem für mehr nachhaltige Mobilitätsangebote im ländlichen Raum ein, um Mobilität jenseits des eigenen Autos zu ermöglichen. Mehr dazu finden Sie in einer neu aufgelegten Broschüre von mir: https://www.matthias-gastel.de/nachhaltige-mobilitaet-im-laendlichen-raum/

Sinn und Zweck der CO 2-Bepreisung sind der sparsamere Umgang mit nicht nachwachsenden Ressourcen, der Klimaschutz und der Anreiz zum Umstieg auf alternative Energien und Antriebe, im Mobilitätsbereich auf Bus, Bahn, Fahrrad und das E-Auto. Zu den öffentlichen Verkehrsmitteln hatte ich schon die Aussage getroffen, dass wir diese auch im ländlichen Raum ausbauen wollen. Das E-Auto stellt ebenfalls eine Alternative dar, zumal es im ländlichen Raum einfacher genutzt werden kann, da mehr Menschen über einen eigenen Parkplatz verfügen und sich ggf. eine PV-Anlage installieren können, um ihren eigenen Fahrstrom zu erzeugen. 

Zurück zur Frage der sozialen Gerechtigkeit und hierzu noch zwei Anmerkungen.

Zunächst ein Auszug aus dem Wahlprogramm: "Bezieher*innen von Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe profitieren ebenfalls, da das Energiegeld nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden soll. Um zum Beispiel Pendler*innen mit niedrigen Einkommen bei der Anpassung zu unterstützen, legen wir einen Klimabonus-Fonds auf, der mit großzügigen Hilfen unterstützt, etwa beim Umstieg auf Bus und Bahn oder ein emissionsfreies Fahrzeug."

Ergänzend hierzu sehen wir vor, dass der Grundfreibetrag der Einkommensteuer erhöht wird. Auch hiervon profitieren vor allem Menschen mit geringem Einkommen.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Gastel

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