Der Ausschluss von Kindern und Jugendlichen vom sozialen Leben durch 2G-Corona-Maßnahmen kann zu langfristigen Schäden führen. Hätten Sie das bei der Gesetzgebung nicht verhindern müssen?
Sehr geehrter Herr. V.,
anders als zu Beginn der Pandemie gab/gibt es keine flächendeckenden, vorsorglichen Schulschließungen und auch Sportanlagen blieben geöffnet. Da die besondere Betroffenheit und mögliche Folgen von Beschränkungen bei Kindern und Jugendlichen vermutlich allen in der Politik sehr bewusst wurden, wurde bei den letzten Beschränkungen besonders auf die Interessen der jungen Menschen geachtet. Auch ich habe die Situation der Kinder und Jugendliche für mich zum Thema gemacht, siehe bspw. https://www.matthias-gastel.de/besuch-in-der-filderklinik-2/ Statt wieder Schulen und Sporteinrichtungen für Kinder und Jugendliche zu schließen, wurden Schwerpunkte der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie in anderen Bereichen, so an den Arbeitsstätten (Homeoffice-Pflicht), ergriffen.
Die von Ihnen angesprochenen 2G-Maßnahmen dürften in den Ländern unterschiedlich aussehen. In meinem Heimat-Bundesland Baden-Württemberg jedenfalls bestehen Ausnahmen für Schülerinnen und Schüler bis 17 Jahre.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Gastel, MdB