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Matthias Gastel
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Frage von Stefan S. •

Frage an Matthias Gastel von Stefan S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Gastel,

die Straßenverkehrsordnung (STVO) ist sozusagen das Leitbild, das den Kommunen in Deutschland die Aufteilung der Verkehrsflächen, Priorisierung der Verkehrsarten, usw., vorgibt. Laut STVG ist das Verkehrsministerium seit den 1950ern zum Erlass der STVO ermächtigt. Das Bundesparlament kümmert sich also nicht darum.

Angesichts des Themas "Verkehrswende":

1. Wie stehen Sie (die Grünen) zu der Aussage, dass die STVO endlich wieder in die Hände des Parlaments gehört? Anstatt in die eines "traditionell" CSU-geführten Ministeriums, ohne Beteiligung des Parlaments?

2. Ist die heutige Situation (KfZ-freundliche Städte und Ortschaften, tausende illegale Radwegbenutzungspflichten) auf diese Ermächtigung zurückzuführen?

3. Wieso wird - angesichts des wiederholten Chaos um die Gültigkeit der STVO - von den Grünen nicht die Forderung gestellt, das Verkehrministerium zu entmachten und die STVO wieder zu einer Parlaments-internen Sache zu machen? Ist das im Bundestag undenkbar?

4. Halten Sie (die Grünen) es auch zukünftig für realistisch, von einer "Verkehrswende" in Deutschland zu sprechen und gleichzeitig den STVO-Erlass in den Händen des Verkehrsministeriums zu belassen?

Mit freundlichen Grüßen,
S. Schwager

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schwager,

recht herzlichen Dank für Ihr Schreiben. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort, da ich auf Zuarbeit aus einem anderen Abgeordnetenbüro angewiesen war.

Die Fragen 1 bis 3 – beantworte ich wegen Sachzusammenhang gemeinsam:

Der Bundestag kann auch jetzt jederzeit relevante Punkte im StVG regeln - so er will. (Bei dem Gesetzentwurf unserer Fraktion zum Abbiegeassistenten/Verkehrssicherheitszonen versuchen wir das: https://dserver.bundestag.de/btd/19/236/1923625.pdf).

Verordnungen selbst kann der Bundestag nicht erlassen, das ist typisches Regierungshandeln. Viele der Regelungen sind sehr detailliert und müssen kurzfristig änderbar sein.

Die Bundesregierung macht das, was eben die Mehrheit des Bundestages zulässt. Das Problem liegt in der gewählten Bundesregierung, deren Mehrheit aber im Bundestag sichergestellt ist. Es liegt eher nicht an Gesetz oder StVO. Verordnungen sind erprobtes Mittel über viele Themen hinweg.

Zu Frage 4:

Verkehrswende manifestiert sich im Recht (ja, StVO, aber genauso StVG, GVFG, PBefG, AEG usw.), im Bundeshaushalt (Bundesgesetz), beim Personal und erfordert politischen Willen. Sind die Grundlagen geschaffen, ist Veränderung auf der Straße selbst noch notwendig. Die StVO ist zwar ein relevanter Punkt in Sachen Verkehrswende, aber bei weitem nicht der einzige. Das Verkehrsministerium agiert so, wie die Regierungsmehrheit das zulässt.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Gastel

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