Frage an Matthias Gastel von Stefan R. bezüglich Verkehr
Besten Dank für Ihre rasche und ausführliche Antwort!
Wie stehen Sie persönlich zu diesen Fälschungsvorwürfen an Studien?
https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail&newsid=1453
Sie schreiben, über die Risiken der Mobilfunkstrahlung besteht Austausch mit Experten.
Wie schließt man eine Industrienähe dieser Fachleute aus?
Die Öffnung der Blut-Hirn-Schranke wurde zwar erst an Laborratten, aber eindeutig unterhalb der thermischen Schwelle und weit unterhalb unserer Grenzwerte nachgewiesen.
https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail?newsid=1061
Als gesichert gilt zudem die Beeinflussung der Hirnströme am Menschen (Schweizer Bundesamt für Umwelt, zitiert auch in Info des Wissenschaftlichen Dienstes 049/19 Seite 9). Trotzdem kursiert (auch seitens BfU und WD) das irreführende Fazit, 'gesundheitliche Auswirkungen seien nicht eindeutig bestätigt'. Dies impliziert doch die Auffassung, es sei womöglich gar nicht ungesund, unsere Gehirnströme zu beeinflussen.
Deshalb frage Sie ganz persönlich Halten Sie diese Sichtweise für ethisch akzeptabel? Würden Sie ihre eigenen Hirnströme stören lassen? Würden Sie es zulassen, die Störung der Blut-Hirn-Schranke nach den Laborratten an der Bevölkerung erneut nachzuweisen?
Auch Stiftung Warentest hat zur diversen Studien zwar korrekt verlinkt, aber als Fazit Statements abgegeben, die als Verharmlosung zu kritisieren sind, wie hier sehr gut dokumentiert:
https://www.diagnose-funk.org/download.php?field=filename&id=560&class=NewsDownload
Der Erschließungsantrag der Grünen zum 5G-Ausbau plädiert für ein Minimierungsgebot der Belastungen, obwohl nur eine Herabsetzung der Grenzwerte den Schutz garantiert. Der Antrag ist allerdings älter als einige neue Fakten.
Können Sie sich für einen nachgebesserten Antrag einsetzen, mit Herabsetzung der Grenzwerte zumindest auf den Schweizer Standard und einem Moratorium für 5G bis zur Klärung der Risiken?
mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr R.,
zur gegenseitigen Information und zur Meinungsbildung gehört es nach unserem Verständnis auch, dass man sich mit "industrienahen" Fachleuten trifft, um Meinungen auszutauschen, Erwartungen zu formulieren oder über Pläne und Vorhaben zu informieren. Genauso gehört es für uns dazu, sich mit Verteter*innen des Bundesamtes für Strahlenschutz und von Bürgerinitiativen zu treffen und den Dialog zu pflegen.
Für uns gibt es noch viele offene Fragen bezüglich der Wirkung von Mobilfunkbelastungen. Unabhängig davon, was jede und jeder selber damit an Befürchtungen verbindet oder nicht verbindet: Es gilt der Grundsatz des Vorsorgeprinzips.
Die Anregung, den erwähnten Antrag unserer Fraktion zu aktualisieren, habe ich an die bei uns zuständigen Kolleg*innen weiter geleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Gastel, MdB