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Matthias Gastel
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Frage von Karl-Heinz G. •

Frage an Matthias Gastel von Karl-Heinz G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Gastel,

im Jahre 2004 hat die Bundesregierung (SPD/Grüne) beschlossen, die Alterversorgungen insbesondere
Direktversicherungen unbedingt bei Auszahlung Solzialversicherungs- pflichtig zu machen.
Das war bereits ein Vertrauensbruch, da diese Versicherungsart zur Alterssicherung von der Politik empfohlen wurde.
In den meisten, wie auch in meinem Fall, wurde der Höchstsatz gezahlt, da das Gehalt immer über dem Beitragsbemessungs Höchstsatz lag. Nun bei Auszahlung, müssen nocheinmal - und jetzt doppelt so viel Sozialabgagben geleistet werden (da jetzt kein Arbeitgeber mehr die 50% dazuzahlt). Ein Abzug von ca. 20% der Gesamtsumme!!!
In jedem Fall ist, trotz anfänglicher Steuer-Erleichterungen und etwas Verzinsung, die Rendite NEGATIV!
Die Politik hat das seit Jahren aufgrund massiver Kritik erkennen müssen und auch die Schieflage erkannt.

Nun, was werden die Grünen dazu beitragen, daß dieser Vertrauensbruch und die Verluste schnellstmöglich und UMFASSEND beseitigt werden??
Als treuer Grünen-Wähler - und als nun Geschädigter - werde ich Ihre Aktivitäten un die der Partei in dieser Sache in die Waagschale meines künftigen Wahlverhaltens werfen.

Mit den besten Grüßen
K. G.
Aichtal

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.,

Leistungen der betrieblichen Altersversorgung unterliegen seit langem der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Seit dem GKV-Modernisierungsgesetz von 2004 ist allerdings nicht mehr nur der halbe, sondern der volle Beitragssatz zu zahlen. Außerdem ist seitdem jede als Versorgungsbezug zu wertende Kapitalleistung beitragspflichtig, insofern sie auf vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlten Beiträgen beruht. Zahlen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer in der Anwartschaftsphase die Beiträge für ihre Direktversicherung als betriebliche Altersversorgung selbst, handelt es sich häufig um Zahlungen aus dem Nettoeinkommen. Diese Personengruppe hat ihre Betriebsrente also selbst aus bereits verbeitragtem Einkommen finanziert. Auch in der Auszahlungsphase (Rentenphase) unterliegt die Betriebsrente der Beitragspflicht.

Die aus Sicht vieler Betroffener fairste Lösung wäre eine Regelung, die gezielt diejenigen unterstützt, die vor 2004 einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen und in diesen allein eingezahlt haben. Denn die Betroffenen empfinden die bestehende Regelung zurecht als ungerecht, da sie sich im Glauben an eine dauerhafte Beitragsfreiheit für diese Form der Alterssicherung entschieden haben. Allerdings fehlt eine ausreichende Datengrundlage, um die betroffenen Personen einwandfrei zu identifizieren.

Deshalb haben wir uns zu einem Lösungsvorschlag durchgerungen, der für alle gilt - also auch etwa für diejenigen, die über eine beitragsfreie Entgeltumwandlung vorgesorgt haben, womit eine volle Verbeitragung ihrer Betriebsrenten im Prinzip korrekt wäre. Eine Halbierung des Beitragssatzes würde in diesen Fällen eine eigentlich nicht gerechtfertigte Gewährung eines Vorteils zulasten der Versichertengemeinschaft bedeuten. Trotzdem erkennen wir mit Blick auf das wichtige rentenpolitische Ziel einer Stärkung der betrieblichen Altersversorgung die Notwendigkeit einer Entlastung bei den Krankenversicherungsbeiträgen von Betriebsrentnern an. Da es aber keine trennscharfe, sondern nur eine Generallösung geben kann, die im Übrigen ja auch für die Zukunft gilt, kann diese Lösung nicht so umfangreich ausfallen.

Deshalb sehen wir vor, einen Freibetrag einzuführen. Die entsprechenden Einnahmeausfälle sollen den gesetzlichen Krankenkassen aus Steuermitteln ersetzt werden. Damit entlasten wir zielgerichtet Personen mit vergleichsweise kleinen Betriebsrenten: Mit der Einführung eines steuerfinanzierten Freibetrages in Höhe von 150 Euro kommen auch Betriebsrentnerinnen und -rentner mit einer Betriebsrente von beispielsweise 200 Euro in den Genuss einer spürbaren Verringerung ihrer Beitragslast. Es ist uns bewusst, dass diese "kleine Lösung" sicherlich nach wie vor für diejenigen, die vor 2004 eine Direktversicherung "aus eigener Tasche" finanziert haben, eine nicht vollständig befriedigende Lösung darstellen mag. Aber wir müssen in puncto fiskalischer Machbarkeit, sozialpolitischer Zielgenauigkeit und technischer Durchführbarkeit eine Abwägung vornehmen und einen Kompromiss finden.

Die Koalition ist nun in der Pflicht, erstens eine Lösung im Sinne der betroffenen Menschen auf den Weg zu bringen und zweitens einen tragfähigen Finanzierungsvorschlag zu erarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Gastel, MdB

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