Frage an Matthias Gastel von Heike B. bezüglich Verkehr
Die Abschaffung der Rückkehrpflicht für Mietwagen ist im Gespräch. Dies klingt harmlos, hat aber verheerende Folgen. Dies wäre das Einfallstor für Uber, Lyft und Co. Die Anzahl der Pkw zur Beförderung in den Städten erhöht sich um das bis zu 7-fache, (New York: 14.000 Cabs, plus 80.000 Uber, plus 23.000 Lyft) da man Neuanmeldungen nicht beschränken kann. Durch einen Zulassungsstopp für 1 Jahr, versucht New York dem Problem Herr zu werden. Dagegen klagt Uber. Uber ist Anstoß für eine Änderung des Ordnungsrahmen des PBefG, fühlt sich an Gesetze nicht gebunden, schreibt Verluste in Milliardenhöhe, ist bekannt für seine weitreichende Lobbyarbeit, Preisdumping und sein disruptives Vorgehen am Markt weltweit. Im PBfG spielt der Begriff der "persönlichen Zuverlässigkeit" eine besondere Rolle - ein Maßstab, der auch bei der Beurteilung neuer Anbieter beachtet werden muss. Hinzu kommt, das mit Freigabe des Marktes eine Kontrolle desselben, nicht mehr möglich wäre, da das Personal dazu fehlt, die Fahrtenaufzeichnung nicht vorhanden ist und die Wagen nicht kenntlich sind. Zwei Systeme, das Taxi mit seinen Auflagen, Vorschriften und Kosten, neben einem privaten Anbieter, der völlig frei von Pflichten ist. Das ist unlauterer Wettbewerb. Die Freigabe des Marktes, auf diese Art und Weise, würde das Taxigewerbe zerstören, das Steuerzahler und Arbeitgeber in Deutschland ist. Es geht um ca. 250.000 Arbeitsplätze. Uber zahlt in Deutschland keine Steuern und übernimmt keine Verantwortung. Alles das, was man sich für die Zukunft in der Mobilität wünscht, kann Taxi bereits. Es gibt unzählige Taxi-Apps (davon Taxi Deutschland, seit 2010 rund 2.600 Städte und Gemeinden), Bargeldlose Zahlung, Ride Pooling (mytaximatch), AST (Anruf-Sammel-Taxi) auf dem Land, etc. Mir ist es daher unerklärlich, warum man dieses Gewerbe nun vernichten will und den Markt an Uber verschenken. Wo liegt da der Vorteil? Daher möchte ich Sie fragen, wie stehen Sie zur Aufhebung der Rückkehrpflicht für Mietwagen?
Sehr geehrte Frau B..
danke für Ihre Anfrage.
Noch liegt kein Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen vor, auf den ich mich beziehen könnte. Insofern besteht dazu auch noch keine detaillierte Fraktionsmeinung, sondern ich kann Ihnen lediglich meine persönliche Einschätzung mitteilen.
Ich halte eine Änderung des PBefG für zwingend erforderlich, da es insbesondere an die Chancen und Risiken der Digitalisierung angepasst werden muss. Mit dem bestehenden Taxigewerbe bin ich - auch als Kunde - höchst unzufrieden und halte es für reformbedürftig. Kriterien für eine Reform des PBefG stellen für mich dar: Die Berücksichtigung der ländlichen Räume (in denen das Taxigewerbe nach meiner Wahrnehmung schon heute nicht oder nicht mehr ausreichend funktioniert), Berücksichtigung des ÖPNV (es darf keine Kannibalisierung des klassischen ÖPNV durch Unternehmen wie Uber geben) und die Experimentierklausel darf keine Sackgasse bleiben, sondern muss die Möglichkeit bieten, bewährte Konzepte in Regelangebote zu überführen.
In Sachen Rückkehrpflicht habe ich noch keine abgeschlossene Meinung.
Bezüglich des Taxigewerbes habe ich bereits mehrfach das Gespräch gesucht. So kam es vor einigen Wochen zu einem Austausch mit dem Taxiunternehmen in Stuttgart. Kritisch anmerken muss ich an dieser Stelle, dass der geringe Organisationsgrad des Taxigewerbes derartige Austausche nicht gerade erleichtert.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Gastel, MdB