Frage an Matthias Gastel von Stefan K. bezüglich Verkehr
Sehr geehrtes Ausschussmitglied,
mit der geplanten Reform des PbefG wird den bestehenden Taxibetrieben (26.000 Taxen, ca. 250.000 Arbeitsplätze) die Existenzgrundlage vollständig entzogen und den Fahrdiensten Tür und Tor geöffnet. Die zur Disposition stehende Rückkehrpflicht hat den Sinn, ortsansässige Betriebe in ihrer Existenz zu schützen und Verkehr zu begrenzen. Ansonsten würden Ballungszentren und Hotspots ungebremst überflutet von auswärtigen Fahrdiensten. Genau das wird zur Zeit von uns durch Beobachtung bestätigt. Das belegen auch weltweit erhobene Zahlen aus anderen Großstädten. Die Anzahl der Pkw der Personenbeförderer ist dort jeweils um das Sechsfache angestiegen. Taxis sind seit Jahren voll digitalisiert und bieten schon längst das, was die neuen "Heilsbringer" nun angeblich besser, schneller, bequemer und billiger machen können. Noch mehr Billiglöhner? Noch weniger Parkraum? Noch mehr Verkehr und Stau? In fast jeder Stadt können sie per App ein Taxi bestellen, teilen und bargeldlos zahlen. Kein Preisdumping, kein Lohndumping, keine Rosinenpickerei. Wo genau, soll nun die Innovation von z. B. Uber sein? Bereits jetzt sind Städte und Kommunen mit der Überwachung des gut sicht- und greifbaren Taxigewerbes überfordert. Wie stellen sie sich eine Überwachtung noch größerer Flotten dieser neuen Mobilitätsanbieter und Mietwagenbetreiber überhaupt personell vor? Das Ungeheuerlichste an z. B. Uber ist allerdings die völlige Ignoranz der landeseigenen Gesetzgebung und die permanenten Verstöße gegen diese. Nirgends werden verhängte Strafen gezahlt. Zur Belohnung scheint das Gesetz nun offensichtlich diesem Vorgehen angepasst zu werden. Es sollte bekannt sein, dass es noch kein Unternehmen geschafft hat, eine preiswertere, kostendeckende Personenbeförderung anzubieten. Taxis arbeiten, trotz Schutz, bereits jetzt am Existenzminimum. Der Schutz kippt nun. Das bedeutet eindeutig das Ende für uns.
Sehr geehrter Herr K.,
danke für Ihre Anfrage. Noch liegt kein Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen vor, auf den ich mich beziehen könnte. Insofern besteht dazu auch noch keine detaillierte Fraktionsmeinung, sondern ich kann Ihnen lediglich meine persönliche Einschätzung mitteilen. Ich halte eine Änderung des PBefG für zwingend erforderlich, da es insbesondere an die Chancen und Risiken der Digitalisierung angepasst werden muss. Kriterien stellen für mich dar: Die Berücksichtigung der ländlichen Räume (in denen das Taxigewerbe nach meiner Wahrnehmung schon heute nicht oder nicht mehr ausreichend funktioniert), Berücksichtigung des ÖPNV (es darf keine Kannibalisierung des klassischen ÖPNV durch Unternehmen wie Uber geben) und die Experimentierklausel darf keine Sackgasse bleiben, sondern muss die Möglichkeit bieten, bewährte Konzepte in Regelangebote zu überführen. Bezüglich des Taxigewerbes habe ich bereits mehrfach das Gespräch gesucht. So kam es vor einigen Wochen zu einem Austausch mit dem Taxiunternehmen in Stuttgart. Kritisch anmerken muss ich an dieser Stelle, dass der geringe Organisationsgrad derartige Austausche nicht gerade erleichtert.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Gastel, MdB