Frage an Matthias Gastel von Manuel N. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Gastel
an Sie wende ich mich aufgrund Ihrer Zugehörigkeit zum Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Können Sie mir erklären, wieso einige Hersteller von Kraftfahrzeugen nicht dafür zur Rechenschaft gezogen werden, dass sie mit ihren Fahrzeugen geltendes Recht nicht einhalten?
Die EU Verordnung EG 715/2007 schreibt in Artikel 4, Abs. 2: "Die von dem Hersteller ergriffenen technischen Maßnahmen müssen außerdem sicherstellen, dass die Auspuff- und Verdunstungsemissionen während der gesamten normalen Lebensdauer eines Fahrzeuges bei normalen Nutzungsbedingungen entsprechend dieser Verordnung wirkungsvoll begrenzt werden.".
Durch Medienberichte werden wir fast täglich daran erinnert, dass einige Fahrzeugtypen dies anscheinend nicht erfüllen. Meinem Verständnis nach handelt es sich um einen Rechtsbruch.
Können Sie mir erklären, wie sich das für Sie darstellt?
Beste Grüße
M. N.
Sehr geehrter Herr N.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Leider gibt es durch lasche politische Vorgaben für die Prüfzyklen und eine schwach aufgestellte Kontrollbehörde (Kraftfahrtbundesamt) einen großen Graubereich, den die Automobilindustrie zu Lasten der Gesundheit der Menschen und der eigenen Kundschaft schamlos ausgenutzt hat.
In den Fällen, in denen Rechtsverstöße einwandfrei nachgewiesen wurden, wurde die Automobilindustrie zu Nachbesserungen verpflichtet. Nach unserer Überzeugung reicht dies aber nicht. Daher machen wir Grüne uns stark dafür, dass der Druck auf die Automobilindustrie dahingehend erhöht wird, dass diese Dieselfahrzeuge hardwaretechnisch nachrüstet - selbstverständlich auf deren Kosten.
Abschließend verweise ich noch darauf, dass auch in Deutschland tausende von Klagen gegen Automobilhersteller eingereicht wurden und es häufig zu Vergleichen kommt.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort habe weiterhelfen können und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Matthias Gastel, MdB