Frage an Matthias Gastel von Uwe M. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Gastel,
Zitat:
"Dabei geht es beispielsweise um das Agieren des Staatskonzerns und um die Verwendung von Staatsgeldern. Um dieses Auskunftsrecht einzuklagen sind wir vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Das Urteil steht aus."
http://www.abgeordnetenwatch.de/matthias_gastel-778-78119--f427497.html#q427497
aus Ihrer Antwort vom November 2014 resultiert eine weitere Frage:
Wo bitte kann man die genannte Klage vor dem Bundesverfassungsgericht nachlesen?
Zitat:
"Der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn hat laut einem internen Gutachten der Bahn schon 2009 einer Kostensteigerung des Projekts Stuttgart 21 auf 4,9 Milliarden Euro zugestimmt und sich damit nach Einschätzung von Experten möglicherweise schadensersatzpflichtig gemacht. Der Bundesrechnungshof prüft derzeit, ob die Staatssekretäre der Bundesregierung als Mitglieder des Aufsichtsrates den Bahnvorstand im Hinblick auf Stuttgart 21 hinreichend kontrolliert haben.
Im Rahmen einer Betätigungsprüfung nimmt deren Arbeit derzeit auch der Bundesrechnungshof unter die Lupe: "Wir prüfen, ob die Interessen des Bundes sachgerecht wahrgenommen und zur Geltung gebracht wurden", so der Präsident des Bundesrechungshofs Dieter Engels gegenüber MONITOR."
Frage: Wann wird der Bundesrechunghof über das Ergebnis der Betätigungsprüfung informieren und welche Möglichkeiten ergreifen die Fraktionen im Bundestag, um den BRH dabei zu unterstützen?
Seit 2013 hat man davon nichts mehr gehört:
"Der Bundesrechnungshof kündigte Mitte 2013 eine so genannte Betätitungsprüfung von Stuttgart 21 und der Neubaustrecke Wendlingen–Ulm an. .... Belastbare Ergebnisse sollen nach Angaben der Behörde frühestens Ende 2013 vorliegen"
http://de.wikipedia.org/wiki/Kosten_und_Finanzierung_von_Stuttgart_21
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Mannke
Sehr geehrter Herr Mannke,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Die Antragsschrift des Verfahrens hat die Fraktion bisher nicht veröffentlicht. Sie beabsichtigt jedoch, dies vor der mündlichen Verhandlung - von der die Fraktion hofft, dass sie im Laufe dieses Jahres stattfindet (siehe: http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2014/vorausschau_2014_node.html )- zu tun. Wenn Sie vorher eine Kopie wünschen, können Sie sich an mein Büro wenden. Dies wird dann das Justitiariat der Fraktion bitten, Ihnen eine Kopie zuzuleiten.
Und zu Ihrer zweiten Frage bzgl. BRH und Stuttgart 21. Wir fragen immer wieder nach, wann mit den längst überfälligen Berichten zu rechnen ist. Diese befinden sich offenbar kurz vor ihrer Fertigstellung. Unterstützen können und werden wir den BRH, indem wir uns für eine angemessene parlamentarische Befassung sowie Transparenz der Berichte einsetzen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Gastel, MdB