Portrait von Matthias Bartke
Antwort von Matthias Bartke
SPD
• 15.09.2021

ich hoffe, dass der Generalstaatsanwalt die völlig überzogene Razzia zum Anlass nimmt, um mit seinen Staatsanwälten einmal über das Thema Verhältnismäßigkeit bei der Strafverfolgung zu sprechen.

Frage von Reinhard G. • 08.09.2021
Portrait von Matthias Bartke
Antwort von Matthias Bartke
SPD
• 14.09.2021

Meinungsäußerungen sind dann nicht mehr zulässig, wenn sie gegen die Normen des Strafrechts und des zivilrechtlichen Persönlichkeitsschutzes verstoßen. Private Plattformen wie Facebook müssen dafür sorgen, dass strafbare Äußerungen gelöscht werden und von staatlicher Seite verfolgt werden können.

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