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Matthias Bartke
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Frage von Wolfgang B. •

Wieso wird ein außerlandwirtschaftlicher Investor bei der Landvergabe bevorzugt? Wie werden Sie die Familie Jagst unterstützen?

Sehr geehrter Herr Bartke,
der letzte produzierende landwirtschaftliche Betrieb im Hamburger Westen, der Milchhof der Familie Jaacks in Rissen, steht vor dem Aus, weil ein Immobilien-Investor das Agrarland gekauft hat. Die Wirtschaftsbehörde hat diesem Verkauf zugestimmt, der ortsansässige Landwirt wurde nicht gefragt, obwohl er den Hof gerne erworben hätte.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich für den Erhalt des Milchhofs der Familie Jaacks in Rissen einsetzen.

Genau wie Sie hätte auch ich mir sehr gewünscht, dass der Milchhof der Familie Jaacks erhalten bleibt. Es handelt sich dabei aber um einen Privatverkauf bei dem der Einfluss der Politik naturgemäß begrenzt ist. Dennoch hat die Bezirksversammlung Altona im vergangenen Jahr den Beschluss gefasst, den Verkauf durch die zuständige Wirtschaftsbehörde rechtlich überprüfen zu lassen. Weiterhin wurde die Bezirksamtsleitung beauftragt, sich für den Erhalt des Milchhofs einzusetzen.

Die Überprüfung des Vorgangs durch die Behörde ergab, dass der Verkauf des Flurstücks von der privaten Eigentümerin an eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts rechtens war. Planrechtlich ist geregelt, dass das Grundstück, auf dem sich der Milchhof befindet, landwirtschaftlich betrieben werden muss. Die Käuferin hat ein umfangreiches landwirtschaftliches Konzept vorgelegt. Dieses wurde von der für Agrarwirtschaft zuständigen Fachabteilung intensiv geprüft. In die Prüfung wurde auch die Landwirtschaftskammer Hamburg eingebunden.

Bei der rechtlichen Prüfung wird lediglich darüber befunden, ob objektive Gründe vorliegen, die gegen den Verkauf sprechen. Die Behörde entscheidet nicht darüber, ob der Stadtteil noch einen Pferdehof benötigt oder nicht. Im Ergebnis musste das Betriebskonzept daher als schlüssig beurteilt werden. Auch der Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft ist zu diesem Ergebnis gekommen. Daher gab und gibt es seitens der Behörde keine Handhabe, um in den Verkaufsvorgang regulatorisch einzugreifen. Die Verwaltung hätte nur dann eingreifen können, wenn der Verkauf rechtlich zu beanstanden gewesen wäre – das war hier nicht der Fall.

So wünschenswert der Erhalt des Milchhofs auch ist: Eine Einigung der privaten Eigentümerin mit der Familie Jaacks über eine Verlängerung des Pachtverhältnisses oder über einen Kauf kam bedauerlicherweise nicht zustande. Es gibt daher keine rechtliche Handhabe, die Eigentümerin zum Verkauf an den aktuellen Pächter oder eine andere Person zu zwingen.

Sehr geehrter Herr B., ich hätte Ihnen gerne eine andere Antwort gegeben!

Ich wünsche Ihnen alles Gute und vor allem gute Gesundheit.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Bartke