Gehören Hausdurchsuchungen, für eine Beleidigung wie „Du bist 1 Pimmel", zu den Mitteln mit denen Sie und die SPD Hass im Internet entgegentreten will?
Sehr geehrter Herr G.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob die SPD und ich wirklich die richtigen Adressaten Ihres Ärgers sind. Innensenator Grote wurde vulgär beleidigt und hat standardmäßig Anzeige gestellt. Die von ihm abgegebene Strafanzeige ist meines Erachtens in Ordnung und auch nicht das Problem.
Das Problem ist die Morgen-Razzia – und die war in der Tat auch in meinen Augen unverhältnismäßig. Die Razzia wurde aber nicht vom Innensenator sondern von der Staatsanwaltschaft initiiert. Die Staatsanwaltschaft untersteht der Justizsenatorin, die wiederum bekanntlich nicht von der SPD gestellt wird. Grote selbst hat nicht mit einer Hausdurchsuchung gerechnet und diese erst recht nicht initiiert.
Die Staatsanwaltschaft hat dazu gesagt, dass sie die Durchsuchung initiiert habe, weil sich der Täter "nicht kooperativ verhalten" habe. Ich muss gestehen, dass mich diese Rechtfertigung fast noch mehr aufgeregt hat, als die Hausdurchsuchung selber. Denn durch solche Aktionen wird der berechtigte und wichtige Kampf gegen Hass im Internet völlig unnötig diskreditiert.
Sehr geehrter Herr G., ich hoffe, dass der Generalstaatsanwalt die völlig überzogene Razzia zum Anlass nimmt, um mit seinen Staatsanwälten einmal über das Thema Verhältnismäßigkeit bei der Strafverfolgung zu sprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Bartke