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Matthias Bartke
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Frage von Reinhard G. •

Was sagen Sie zur Löschung von Beiträgen im Internet?

Sehr geehrter Herr Bartke,
bei Facebook, Twitter und Youtube wurden Millionen Beiträge gelöscht. Vielen wurde der Account gesperrt. Oft passiert das bei Meinungsäußerungen zu Corona.
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.post-zum-coronavirus-facebook-loescht-millionen-beitraege-mit-fragwuerdigen-infos.221331c9-998d-4765-a40d-6c672ec956e5.html
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/schlappe-vor-dem-bundesgerichtshof-facebook-muss-geloeschte-beitraege-wieder-freischalten/27465746.html

Bei Abgeordnetenwatch wurden die Antworten von Kandidaten (Thomas Wötzel u. Stefan Heinke) auf von mir gestellte Fragen nicht veröffentlicht – mit einem Hinweis auf den Moderations-Codex.
https://www.abgeordnetenwatch.de/ueber-uns/mehr/moderations-codex
Zitat: „Des Weiteren bitten wir Sie Ihren angegebenen Link zum ... durch einen seriösen wissenschaftlichen Verweis zu ersetzen.“

Wie sagen Sie dazu? Ist die Meinungsfreiheit nicht ein hohes Gut, das keinesfalls eingeschränkt werden darf?
MfG

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut und verfassungsrechtlich geschützt.

Die Meinungsfreiheit schützt in gewissen Grenzen sogar hate speech, also etwa ausländerfeindliche, sexistische oder rassistische Meinungsäußerungen, und zwar grundsätzlich selbst dann, wenn sie fundamental gegen die Wertungen unserer grundrechtlichen Diskriminierungsverbote verstoßen. Meinungsäußerungen sind dann nicht mehr zulässig, wenn sie gegen die Normen des Strafrechts und des zivilrechtlichen Persönlichkeitsschutzes verstoßen. Private Plattformen wie Facebook müssen dafür sorgen, dass strafbare Äußerungen gelöscht werden und von staatlicher Seite verfolgt werden können.

Nun kommen wir aber zu den von Ihnen zitierten Fällen, in denen z. B. Facebook gelöschte Beiträge von Nutzern wieder freischalten musste, da sie nach Auffassung des Gerichts nicht im Bereich der strafbaren Äußerungen lagen. Das zeigt, dass unsere Rechtsprechung der Meinungsfreiheit immer wieder Geltung verschaffen kann.

Abgeordnetenwatch ist ein privater Verein, der sich Regeln für die Veröffentlichung von Beiträgen gegeben hat. Wenn Abgeordnetenwatch also etwas nicht als Meinung, sondern als wissenschaftliche Tatsachenbehauptung einordnet, können sie meiner Auffassung nach vom Fragesteller eine Quelle dafür verlangen.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Bartke