Wie wollen sie zukünftig den Naturschutz und die ARTENVIELFALT VOR DER HAUSTÜR stärken und was machen sie gegen das Ausbringen von Glyphosat auf Feldflächen. DIe Folgen auf Gesundheit bei Mensch und
Sehr geehrte Frau Mayerhöfer,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht zum Naturschutz.
Der Verlust der Artenvielfalt ist ein riesiges Problem und bedroht mittelfristig auch die Landwirtschaft. Wenn die bestäubenden Insekten fehlen, sieht es für die Ernte düster aus. Pflanzenschutz- und Düngemittel haben nachweislich einen Anteil an diesem Phänomen. Die Abnahme der Artenvielfalt und der Insektendichte innerhalb der letzten Jahre ist erschreckend. 70 % der heimischen Arten sind gefährdet oder vom Aussterben bedroht.
Der Bundestag hat diesen Sommer das Insektenschutzgesetz verabschiedet. Das Insektenschutzgesetz weitet z. B. den gesetzlichen Biotopschutz auf artenreiches Grünland, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern aus, der Biozideinsatz wird in vielen Schutzgebieten eingeschränkt.
Außerdem halte ich es schon für sehr wichtig, dass die Regeln für den Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln verstärkt werden. Der Einsatz von Glyphosat in der Landwirtschaft ist nur noch bis Ende 2023 zulässig. Seit dem 8. September 2021 ist die Anwendung von Glyphosat direkt vor der Ernte sowie auf öffentlichen Grünflächen und in Privatgärten grundsätzlich verboten. Die Landwirtschaft hat bei der Bekämpfung des Klimawandels und dem Erhalt der Artenvielfalt eine zentrale Rolle. Wir werden daher die Agrarförderung so ausrichten, dass eine umweltschonende Landwirtschaft im Wettbewerb mithalten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Bartke