Portrait von Matthäus Strebl
Matthäus Strebl
CSU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Matthäus Strebl zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Gerald H. •

Frage an Matthäus Strebl von Gerald H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Herr Strebl,

im Regierungsprogramm der CSU ist zu lesen:

"Deswegen ist der Freibetrag beim Schonvermögen im SGB II pro Lebensjahr wesentlich zu erhöhen." Der Parteivorsitzende Horst Seehofer wird in der Presse mit der Äußerung zitiert, er könne sich eine Verdrei- oder Vervierfachung der Schonvermögensgrenze für Empfänger von Grundsicherung für Erwerbsfähige (sog. Hartz IV-Empfänger) vorstellen.

Menschen, die deswegen kein Erwerbseinkommen haben, weil sie vorübergehend oder dauerhaft erwerbsunfähig werden, erhalten in fast allen Fällen Hilfe zum Lebensunterhalt ebenfalls nur in der Höhe der Hartz-IV Regelleistung. Das Schönvermögen ist in diesen Fällen jedoch schon heute erheblich niedriger. Darüber hinaus findet eine wesentlich strengere Anrechnung von Sachwerten statt.

Meine Frage lautet: Treten Sie dafür ein, dass Erwerbsunfähige über ein Schonvermögen wie Bezieher von Hartz-IV verfügen dürfen und falls nein, warum nicht?

Mit freundlichen Grüßen,

Gerald Huber

Portrait von Matthäus Strebl
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Huber,

mit Ihrer Frage haben Sie ein Thema angesprochen, das mir sehr am Herzen liegt. Um es kurz zu sagen: Ich werde mich im nächsten Bundestag dafür einsetzen, dass auch Erwerbsunfähige über ein Schonvermögen wie Hartz-IV-Bezieher verfügen dürfen. Dabei ist das Schonvermögen generell erheblich zu erhöhen, wobei ich mir vorstellen kann, dass die von Ministerpräsident Horst Seehofer genannte Vervierfachung im Bereich des realistisch Machbaren liegt. Die jetzige Regelung ist meiner Überzeugung nach – und hier bin ich mir mit der CSU insgesamt einig – für den einzelnen Betroffenen ungerecht und muss ihn in die Armut führen. Das aber kann aber aus Verantwortung dem Einzelnen und der Gesellschaft gegenüber niemand wollen.

Mit freundlichen Grüßen

Matthäus Strebl