Frage an Matthäus Strebl von Volker R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Lieber Herr Streibl,
ich halte es für begrüßenswert, dass sie einer Mindest- Entlohungshöhe von 7,50 Euro das Wort reden!
Dennoch bin ich etwas überrascht, dass sie den Tarifvertragsparteien die Festlegung dieser Mindest- Entlohungshöhe überlassen wollen.- Wie ihnen sicher bekannt ist, sind immer weniger Arbeitgeber überhaupt noch in Tarifgemeineinschaften eingebunden und zunehmend bestimmen Haustarife das Tarifgeschehen!
Wer soll also letzendlich dann eine Mindest- Entlohnungshöhe (flächendeckend) von 7,50 Euro durchsetzen?
Sehr geehrter Herr Rockel,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, die ich gern beantworte. In der Tat ist eine Vielzahl von Unternehmen nicht mehr in Tarifgemeinschaften eingebunden. Nach aktuellen Statistiken sind hiervon 40 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen.
Sicherlich ist hierunter eine große Zahl, deren Löhne ein menschenwürdiges Auskommen nicht ermöglichen. Allerdings, auch das soll nicht verschwiegen werden, gibt es Bereiche in denen nicht tarifgebundene Unternehmen höhere Löhne zahlen als tarifgebundene. Leider aber ist das nicht die Regel.
Nicht übersehen werden darf in der Diskussion, dass Tarifverträge häufig auch die Unternehmen beeinflussen, die tarifungebunden sind. Die Beschlüsse und Vereinbarungen der Arbeitnehmerverbände und Gewerkschaften beeinflussen üblicherweise die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer. Viele Arbeitgeber nutzen die Richtlinien der Tarifverträge, um ihre Beschäftigen entsprechend zu entlohnen. So üben die ausgehandelten Tarifverträge Einfluss auch auf individuelle Haustarife aus. Eine Mindestentlohnung von 7,50 Euro pro Stunde soll von allen Tarifvertragsparteien angestrebt und durchgesetzt werden. Der Staat soll sich so wenig wie möglich in die Tarifhoheit einmischen. Wenn aber solche Einigungen nicht zustande kommen, dann, und nur dann ist der Staat gefordert. In meiner Antwort an Herrn Fahnemann sprach ich in diesem Zusammenhang von „Verwerfungen“, die durch den Staat zu korrigieren sind. Das aber ändert nichts daran, dass die Tarifhoheit von Gewerkschaften und Arbeitgebern ein zu hohes Gut ist, um es leichtfertig aus Spiel zu setzen.