Mathias Wagner, MdL
Mathias Wagner
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Matias Leão R. •

Wie beurteilen Sie den Erlass zu generisch sensibler Sprache, der bar jeden gesellschaftlichen Diskurses, wissenschaftlicher Forschung, jeder Rechtsprechung und öffentlicher Konsultationen ist?

Sehr geehrter Herr Wagner,
das Land Hessen hat angewiesen, dass in der Staatskanzlei, den hessischen Ministerien und der hessischen Landesvertretung in Berlin weiter keine generisch sensible Schriftsprache verwendet werden darf. Wurde hier jedoch auf das übergeordnete Bundesrecht [§§ 22 (3) und 45b PStG] und auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts [1 BvR 2019/16] Rücksicht genommen? Wird sichergestellt, dass grundlegende Rechte wie Persönlichkeitsrechte und der Schutz vor Diskriminierung [Art. 3 (1) GG, Art 3 (3) GG; § 1 AGG] gewahrt werden? Basiert der Erlass auf einer Auseinandersetzung mit dem Bericht und Vorschlägen der Arbeitsgruppe "Geschlechtergerechte Schreibung" des Rats für deutsche Sprache? Basiert der Erlass auf einer Auseinandersetzung mit verschiedenen Optionen des Dudens? Wie rechtssicher ist der Erlass gegen Verwaltungsklagen, Normenkontrollklagen und Verfassungsbeschwerden beim Hessischen Staatsgerichtshof oder auch dem Bundesverfassungsgericht?

Mathias Wagner, MdL
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr R.

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich kann Ihnen leider nicht sagen, worauf die Regierung in ihrer Dienstanweisung zum Genderverbot in den hessischen Ministerien Rücksicht genommen hat und worauf nicht. Diese Frage müsste die Landesregierung beantworten.

Gerne erläutere ich Ihnen aber unsere Position zum Genderverbot der Landesregierung. Als wir von den Plänen der Regierung erfuhren, hatten wir GRÜNE ebenfalls viele Fragen. Unseren Dringlichen Berichtsantrag zum Genderverbot finden Sie hier https://starweb.hessen.de/cache/DRS/21/7/00447.pdf. Die Antworten der Ministerin, die im Landtagsausschuss mündlich gegeben wurden, haben uns inhaltlich nicht zufrieden gestellt. Sie konnte uns nicht erklären, welche konkreten Probleme das Genderverbot lösen soll oder warum ein Genderverbot mündige Bürger*innen nicht bevormundet.

Unsere GRÜNE Position ist: Ob und wie gegendert wird, sollen die Menschen selbst entscheiden. Gendern oder der Verzicht darauf darf weder Vor- noch Nachteile mit sich bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Wagner

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