Warum werden vom Hessischen Corona-Kabinett Impfungen, Maskenpflicht und Testungen gegeneinandergestellt?
Sehr geehrter Herr Wagner!
Das Hessische Corona Kabinett hat gestern entschieden, Verschärfungen einzuführen. Hierzu wird auf der Nachrichtenseite des HR zu Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf eine Konkretisierung des HDE verwiesen. Dort steht, dass auf die Frage, ob MA sich befreien lassen können, dies dann möglich sei, wenn er seinen Genesens- oder Impfstatus gegenüber dem AG nachweist.
Das verstehe ich nicht.
Es ist mittlerweile bekannt, dass die hospitalisierten Impfdurchbrüche aus J&J Geimpften, aber auch vor allen Dingen durch das fahrlässige Risikoverhalten von Doppelgeimpften bestehen. Hier werden die gleichzeitige notwendige Impfung, notwendige Maskenpflicht und notwendige tägliche Testung unbotmäßig gegeneinandergestellt.
In welcher Weise können sie hier korrigierend eingreifen und wie können sie die kostenlose und elegante Verwendung der Corona-Warn-App in ihrer Nachweis-, aber auch Kontrollfunktion tatsächlich berücksichtigen?
Herzliche Grüße,
Matias Leão R.
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Pandemie hat uns im letzten Jahr unvorbereitet getroffen. Seitdem lernen wir mit ihr umzugehen. Sie entwickelt sich jedoch sehr dynamisch und zwingt die Verantwortlichen immer wieder über die Lage neu zu entscheiden. Die Entscheidungen basieren auf den aktuellen Erkenntnissen der Wissenschaft. Um die Infektionen zu vermeiden, bleiben daher Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen und die Abstands- und Hygieneregeln weiterhin sehr wichtig. Den Schutz vor einer Infektion bzw. vor einem schweren Krankheitsverlauf geben uns die Impfstoffe. Natürlich kann man über die Maßnahmen diskutieren. Klar muss es aber sein, warum diese Maßnahmen ergriffen werden: Wir sind mitten in der vierten Welle, weiterhin erkranken Menschen schwer oder sterben, unser Gesundheitssystem ist extrem gefordert. Wir müssen weiterhin die Ausbreitung des Virus bekämpfen und nach Lösungen suchen, die uns zur unserem Leben in Freiheit wieder zurückführt. Dazu gehört nun auch die Regelung, den Zutritt zur Arbeitsstätte nur noch Beschäftigten mit 3G-Status zu erlauben (siehe auch https://www.hessen.de/Handeln/Corona-in-Hessen/Unternehmen ).
Freundliche Grüße
Mathias Wagner