Frage an Mathias Wagner von Thomas S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wagner,
ich danke Ihnen für Ihre am 8. August erfolgte Antwort auf meine am 4.Juli 2017 eingebrachte Fragestellung.
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/mathias-wagner/question/2017-07-04/278630
Leider kann mich Ihre Antwort nicht überzeugen, da diese m.E. die von mir angesprochene Problematik verkennt, in Teilen meinen Fragen ausweicht und ein positives Bild von der Situation an hessischen Schulen zu zeichnen sucht, das ich so nicht mit meiner Wahrnehmung zusammenbringen kann.
Ich hatte in meiner Frage thematisiert, dass ich an der Gerhart-Hauptmann-Schule in Dreieich (die einen Anteil von Schüler/innen mit Migrationshintergrund von mehr als 70% aufweist) eine aus meiner Sicht generelle personelle und materielle Unterversorgung festgestellt habe. Das war in den Jahren 2007 -2011, also weit vor den Auswirkungen der Fluchtkrise in Deutschland. Ich hatte den Eindruck, dass ich als billiger Student einen Ausgleich von fehlendem Lehrpersonal (und das zuletzt in einer schwierigen Klasse) bilden sollte. Das Problem scheint für Hessens Schulen typisch und aktuell:
"Der FDP-Abgeordnete Wolfgang Greilich nannte die 100 unbesetzten Stellen an Grundschulen „die Spitze des Eisbergs“. So würden die Schulen durch eine Inklusion verhaltensauffälliger oder behinderter Schüler überfordert, wenn das Personal nicht ausreiche. Es genüge nicht, wenn für eine Klasse mit einem „schweren Inklusionsfall“ eine zusätzliche Kraft mit nur drei oder vier Stunden zur Verfügung stehe. Hier werde Inklusion „mit der Brechstange“ vollzogen."
http://www.fr.de/rhein-main/schulen-in-hessen-lehrer-ohne-lehramt-a-1341973
Frage 1:
Was verstehen Sie unter einer 105% Lehrerversorgung?
Frage 2:
Wie bringen Sie die 105%-Lehrerversorgung mit den oben zitierten Aussagen zusammen?
Frage 3:
Ist die 100%-Marke der Lehrerversorgung möglicherweise unzureichend bemessen?
Mit freundlichen Grüßen, T. S.
Sehr geehrter Herr Schüller,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachfragen und die ergänzenden Informationen, die ich bei meiner ersten Antwort noch nicht kennen konnte.
Gerne will ich Ihre drei Fragen beantworten:
Frage 1:
Mit 105%-Lehrerversorgung ist gemeint, dass den Schulen im landesweiten Durchschnitt 5% mehr Lehrerstellen zur Verfügung stehen als sie zur Abdeckung des in der Stundentafel vorgesehenen Unterrichts brauchen. Alle Schulen bekommen eine Zuweisung von 104%, Schulen mit besonderen Herausforderungen deutlich mehr. Im Durchschnitt ergibt das 105%-Lehrerversorgung.
Frage 2:
Sie sprechen an, dass die 105%-Lehrerversorgung an der von Ihnen erwähnten Schulen in den Jahren 2007-2011 nicht gegeben war. Das kann ich mangels eigener Zahlen nicht beurteilen. Sollte es aber auch heute noch Probleme mit der Lehrerzuweisung an dieser Schule geben, gehe ich dem gerne nach.
Frage 3:
Welche Lehrerversorgung nötig ist, um den Unterricht nach Stundentafel abzudecken, lässt sie relativ präzise ermitteln. Wie viele Stellen darüber hinaus notwendig sind, um die Schulen in ihrer Arbeit zu unterstützen, ist regelmäßig Gegenstand in bildungspolitischen Gesprächen und auch Gegenstand unseres politischen Handels. So werden wir beispielsweise im kommenden Jahr über die 105%-Lehrerversorgung hinaus die Schulen mit 700 Sozialpädagoginnen und -pädagogen unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Wagner