Frage an Mathias Wagner von Astrid L. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Wagner,
das Hessische Wirtschaftsministerium wird demnächst zur LSE/Deutsche Börse Fusion beschließen. Es ist eine politische Entscheidung. Hierzu würde mich Ihre Einstellung bei einigen Fragen interessieren:
Kennen Sie die „To-Big-to-Fail/To-Big-to-allow”-Diskussion?
Der Großaktionär beider Unternehmen TCI (UK&Cayman) begrüßt die aktuelle Fusion: "management of the new group will be based more strongly on the Anglo-Saxon model". Dazu gibt TCI Vorgaben an VW: https://uk.finance.yahoo.com/news/hedge-fund-tci-backs-deutsche-160001615..html
Was halten Sie von solcher Anempfehlung im Rahmen sozialer Marktwirtschaft
und der Sozialverpflichtung von Eigentum?
Hauptaktionär des Mergers wird - über LSE - der Staatsfonds Katar. Die Folgenden Aussagen sind aus dem Wikipedia – Artikel (unten): CDU-Vizevorsitzender Thomas Strobl stellte die Eignung Katars als Großinvestor in D infrage. Die Grüne Abgeordnete Katja Keul verwies darauf, dass Katar in Ägypten, Mali, Syrien, Irak und Libyen islamistische und terroristische Organisationen fördert. Katar weigert sich Beteiligung eigener Staatsangehöriger an Kämpfen im Ausland und Aufruf zur Teilnahme an Kämpfen unter Strafe zu stellen.(#UN-Resolution 2170) Werbung für IS,Rekrutierung von Kämpfern, Gaben an IS sind ohne jede Konsequenz möglich.
https://de.wikipedia.org/wiki/Qatar_Investment_Authority#Au.C3.9Fenpolitik
Man kann so bedauerlicherweise zu dem Schluss kommen der Geschäftsgewinn des Unternehmens kann teilweise zu Islamismus- und Kriegsfinanzierung verwendet werden. Damit würden alle Mitarbeitern der Deutschen Börse und der kompletten Deutschen Wirtschaft - weil hier erstmals in Infrastruktur investiert wird - dieses Treiben unterstützen?
Wie wollen Sie persönlich sich in Zukunft verhalten, wenn der dann größte
Investor der Deutschen Börse nun in Wiesbaden zu Besuch kommt?
http://www.n-tv.de/politik/Merkel-empfaengt-blutigen-Diktator-article13621611.html
Freundliche Grüße
Astrid Linder
Sehr geehrte Frau Linder,
ich danke Ihnen für Ihre Frage, auf die ich Ihnen gerne antworte.
Wir GRÜNE sehen die Fusionspläne der Deutschen Börse mit der London Stock Exchange zu einem gemeinsamen Unternehmen mit Hauptsitz in London sehr skeptisch. Insbesondere nach der Entscheidung der Briten, die Europäische Union zu verlassen, ist ein Hauptsitz des fusionierten Unternehmens in London für uns schwer vorstellbar. Wir teilen die Sorge um die weitere Entwicklung des Finanzplatzes Frankfurt und die Sicherung der hiesigen Arbeitsplätze. Zudem ergeben sich für uns Fragen der Börsenaufsicht und der Finanzmarktregulierung. Insofern ist es an der Deutschen Börse AG zu erklären, wie sie sich eine solche Fusion vorstellt.
Das Vorhaben, die Deutsche Börse AG mit der London Stock Exchange zu einer Holding mit Sitz in London zusammenzuschließen, geht auf Entscheidungen der Aktionäre beider Unternehmen zurück. Wer wie viele Aktien der Deutschen oder der Londoner Börse hält, ist politisch nicht beeinflussbar. Werden Aktien an der Börse gehandelt, bildet sich die Aktionärsstruktur am Markt heraus. 1990 haben Banken und Kursmakler eine Aktiengesellschaft gegründet, die seitdem als Deutsche Börse AG den Frankfurter Wertpapierhandel betreibt. Nach dem Börsengang 2001 wurden die Aktien des Unternehmens veräußert. Gegenwärtig sind die Aktien breit gestreut. Ende 2015 wurden nach Angaben der Gesellschaft 15 Prozent der Aktien in Deutschland gehalten, 28 Prozent in Großbritannien, 31 Prozent in den USA und die verbleibenden 26 Prozent in anderen Ländern. Natürlich kann man sich heute fragen, ob es richtig war, den Wertpapierhandel auf diese Weise zu privatisieren, aber diese Entscheidungen wurden vor vielen Jahren getroffen und umgesetzt.
Die nun geplante Fusion wird zunächst von der EU-Kommission nach wettbewerbsrechtlichen Kriterien geprüft. Hieraus könnten sich noch Auflagen für einen Zusammenschluss ergeben. Anschließend prüft das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung als zuständige Börsenaufsichtsbehörde die Fusionspläne. Die Prüfung durch die Börsenaufsicht erfolgt im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens nach fachlichen und rechtlichen Kriterien, nicht nach politischen. Die Börsenaufsichtsbehörde kann den Zusammenschluss untersagen, „wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass (…) die Durchführung und angemessene Fortentwicklung des Börsenbetriebs beeinträchtigt wird“ (Börsengesetz, § 6 Abs. 2).
Das Ministerium prüft also anhand der Unterlagen und Pläne für die mögliche künftige Holding, welche Auswirkungen dieser Zusammenschluss auf die Fortentwicklung der Frankfurter Börse hat und ob diese dadurch beeinträchtigt werden kann. Standort- und arbeitsmarktpolitische Überlegungen sind nicht Gegenstand dieses Prüfprozesses. Die nötigen Unterlagen wurden bisher nicht vollständig beim Hessischen Wirtschaftsministerium eingereicht. Auch die vorangehende Entscheidung der EU-Kommission über die Fusion und eventuelle Auflagen steht noch aus.
Ich hoffe, dass ich Ihnen die GRÜNE Position zu den Fusionsplänen und auch den Rahmen aufzeigen konnte, in dem die Prüfung durch die Börsenaufsicht stattfindet.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Wagner