Im Zuge immer weiter steigender Energiepreise ist es notwendig, den Markt für eine Ladeinfrastruktur zu regulieren. Wann kann mit einer Ausschreibungspflicht für Ladepunkte gerechnet werden?
Die Landeshauptstadt Dresden schiebt der Sachsen Netze GmbH ein Monopol für Ladesäulen in Dresden zu. Die Stadtverwaltung lehnt alle anderen Bauanträge durch andere Anbieter oder Anwohner ab. Über die geplanten 280 Ladepunkte bis 2025 sieht die Stadtverwaltung keinen Bedarf, obwohl seitens anderer Anbieter Bauanträge gestellt wurden. Hier wird ohne Ausschreibung ein Monopol etabliert, das am Ende des Tages zu Lasten des Nutzers geht, da fehlende Konkurrenz stets für hohe Preise sorgt.
Sehr geehrter S. L.,
vielen Dank für Ihre Frage. Was das Thema Ladepunkte angeht, muss zunächst zwischen privatem und öffentlichem Raum unterschieden werden. Im privaten Raum können alle Anbieter eigene Ladeinfrastruktur errichten, ohne dass dafür Ausschreibungen zu tätigen sind. So haben in Dresden beispielsweise Wohnungsgenossenschaften, aber auch Hotels begonnen, Ladesäulen auf ihren Grundstücken zu installieren, um die Nachfrage zu befriedigen. (...was, in Kombination mit den städtischen Bemühungen, Dresden im Ergebnis zu einem im deutschen Vergleich relativ dichten Ladeinfrastrukturnetz geführt hat.)
Für den öffentlichen Raum ist die Frage komplizierter. Beispielsweise hat München 2020 eine Ausschreibung gestartet, die zum jetzigen Zeitpunkt immer noch nicht beendet ist und inzwischen beklagt wird, was die Stadt mit der Komplexität des Vorhabens begründet. In Dresden wird die öffentliche Ladeinfrastruktur im Rahmen von Mobilitätspunkten entwickelt. In einer Direktvergabe ging dieses Vorhaben 2016 (für 22,5 Jahre) an die Dresdner Verkehrsbetriebe AG, welche über die Technischen Werke Dresden einen Unternehmensverbund mit Sachsen-Energie darstellen. Dementsprechend verläuft die Vergabe daher bisher Inhouse. Andere Kommunen wie beispielsweise Köln nutzen das gleiche Modell.
Grundsätzlich gibt es auf Bundesebene im Koalitionsvertrag das Ziel, den Ladesäulenausbau zu beschleunigen und öffentliche Ladesäulen in bedeutendem Maße bereitzustellen. Inwiefern dies über eine extra gesetzliche Regelung etwa mit einer Ausschreibungspflicht geschehen soll, ist mir nicht bekannt. Überlegenswert wäre meiner Ansicht nach eine Bedarfsanalyse, inwiefern (in Dresden zusätzlich zu den Mobilitätspunkten) steuernd eingegriffen werden muss und weitere Ladesäulen ausgeschrieben/installiert werden sollten, da ich die Diskrepanz zwischen (erwartetem) Bedarf und (geplantem) Angebot nicht ad hoc einschätzen kann. (Erneut bleibt da aber der Hinweis und mein Eindruck, dass Dresden da relativ gut aufgestellt ist und auch die Lademöglichkeiten von Sachsen-Energie (preislich) mit denen privater und öffentlicher Anbieter vergleichbar sind.)
Ich hoffe, die Antwort hilft Ihnen. Für evtl. weitergehende Auskünfte etwa zur konkreten Situation in Dresden oder aber bzgl. einer möglichen Regelung auf Bundesebene würde ich Sie an die jeweiligen Abgeordnetenbüros verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Volkmar Zschocke