Frage an Mathias Volkmar Zschocke von Manuel S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Mathias Volkmar Zschocke,
Mir wurde mitgeteilt, dass beschlossen wurde, dass die Länder in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens und landesspezifischer Besonderheiten über die schrittweise Öffnung der folgenden verbliebenen Bereiche mit Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten der jeweiligen Fachministerkonferenzen entscheiden werden:
•Vorlesungsbetrieb an Hochschulen •Übergang der Kinderbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb gemäß Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz •Volkshochschulen, Musikschulen und sonstige öffentliche und private Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich •Bars, Clubs und Diskotheken •Messen •Fahrschulen •Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe •Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Indoor-Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern •Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen •Betrieb von sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wiederaufnahme von Wettkampf- und Leistungssport •Kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter •Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen) •Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen.
Die schwarz-gelbe Landesregierung in NRW hat entschieden, dass Personen die aufgrund einer Erkrankung keine Maske tragen können, sich dies von einem Arzt attestieren lassen können.
Meine Frage ist, wer haftet dafür, wenn jemand die Masken nicht vertragen kann, weil diese Menschen Asthma haben oder Atemprobleme haben und oder wenn jemand von seiner Krankheit nichts weiß und diese Menschen, ohnmächtig zusammenbrechen plötzlich? Wer ist dann haftbar das Land, die Kommune oder der Geschäft selber?
Was passiert eigentlich, wenn herauskommen sollte, dass die Entscheidung zur Verhängung eines Corona-Lockdowns möglicherweise falsch gewesen ist? Wenn sich der Verdacht erhärten sollte, dass der wirtschaftsschädliche Corona-Lockdown falsch gewesen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Schnackertz
Sehr geehrter Herr Schnackertz,
in Ihrer Anfrage schildern Sie Ihre Bedenken zur Maskenpflicht.
Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Masken tragen können,
können sich hierfür ein Attest ausstellen lassen bzw. den
Schwerbehindertenausweis zur Glaubhaftmachung verwenden, dass sie keine
Mund-Nasen-Bedeckung tragen können. Bei der Erstellung eines Attests ist
darauf zu achten, dass keine Angaben zur Diagnose abgebildet werden.
Nähere Infos hierzu finden Sie unter:
https://www.kvs-sachsen.de/aktuell/corona-virus/faq-kv-sachsen/
Ferner sollten wir uns immer vor Augen halten, dass wir in Sachsen nur
in öffentlichen Gebäuden und in öffentlichen Verkehrsmitteln eine Maske
tragen müssen. Andere europäische Länder haben aufgrund der hohen
Corona-Fallzahlen eine wesentlich weitreichendere Reglung getroffen.
Genauere Regelungen für Sachsen können Sie der Sächsischen
Corona-Schutz-Verordnung entnehmen:
https://revosax.sachsen.de/vorschrift/18857#p2. Diese dient als
Rechtsgrundlage.
Die Bundes- sowie Landesregierungen haben eine Vielzahl an Maßnahmen
eingeleitet, um die Folgen durch Corona u.a. in den Bereichen der
Wirtschaft, Bildung oder auch Kultur weitestgehend aufzufangen. Als
Landespolitiker kann ich Ihnen zudem versichern, dass meine Kolleg*innen
und ich stets darauf drängen, dass bei der Umsetzung der
Corona-Maßnahmen mit Augenmaß gehandelt wird und die Beschränkungen
nicht länger dauern sollten, als unbedingt nötig. Gerade in der
aktuellen Situation ist es wichtig, dass notwendige Maßnahmen zur
Eindämmung der Pandemie mit unserer freiheitlichen Demokratie in
Einklang gebracht werden. Dazu gehört auch Respekt und Rücksicht,
Abstand zu halten und eine Nasen-Mund-Bedeckung zu tragen. Angesichts
einer unbekannten Pandemieentwicklung kann es keine zu Einhundert
Prozent richtigen Entscheidung geben. Bei den Beschränkungen ging und
geht es immer darum, Infektionsketten zu durchbrechen, nicht darum,
Grundrechte auszuhöhlen. Die Grundsätze, die unser Leben in einer freien
und demokratischen Gesellschaft ermöglichen, dürfen nicht leichtfertig
in Frage gestellt werden, auch nicht im Interesse scheinbar
übergeordneter Ziele. Alle Maßnahmen zur Eindämmung der
Infektionsausbreitung werden daher immer wieder neu auf den Prüfstand
gestellt, sorgfältig abgewogen und in Einklang mit diesen Grundsätzen
gebracht. Das ist anstrengender als nach einfachen Lösungen zu rufen.
Mit freundlichen Grüßen
Volkmar Zschocke