Frage an Mathias Volkmar Zschocke von Arne W. bezüglich Innere Sicherheit
Bedeutet die Bildung einer Rauchwarnmelderpflicht Ihrer Meinung nach, dass der Gewinnsucht einiger weniger Bürger nun sogar auch noch das Leben von hunderten, belogenen und betrogenen Opfern eines fehlfunktionierenden Elektrogerätes geopfert werden soll?
Und sind Sie entschlossen, dieser Tatsache vis-à-vis des lächerlichen Verlaufes der ICD10-X0-Inzidenz seit 1980 mit allen Konsequenzen Rechnung zu tragen?
Beweis zur Glaubhaftmachung:
1. die wahre Inzidenz: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Fire_and_smoke_deaths_per_inhabitant_(F.Rep.GERM).svg
2. die Lügen der Lobby: http://archive.is/TjOob
Gehen Sie bitte auch mit Hilfe der bereits im Menschenreihenversuch erzielten Erfahrungen auf die Gefahren durch Laien-Löschversuche in der Folge des sehr oft dringend empfohlenen „Ausschlusses“ eines Täuschungsalarms (sonst drohen gemäß diverser Medienberichte Kosten wegen des unter Umständen unnötigen Feuerwehreinsatzes mit ungeheuerlich teurer aber sicherlich notwendiger Schutzausrüstung) ein.
Sehr geehrter Herr Wörner,
in Freistaat Sachsen besteht seit 2016 für Neubauten eine
Rauchwarnmelderpflicht. Für uns Grüne ist es daher nur folgerichtig
gewesen, dass diese auch auf die Bestandsbauten ausgeweitet wird. Dies
konnten wir erfolgreich in den Koalitionsvertrag hineinverhandeln. Warum
wir uns dafür stark gemacht haben? Noch immer kommen Jahr für Jahr in
Deutschland bei Wohnungsbränden rund 350 Menschen ums Leben, etwa
zehnmal so viel Menschen werden bei Bränden so schwer verletzt, dass sie
Langzeitschäden davontragen. Für die Sicherheit von Elektrogeräten gibt
es in Deutschland drei wichtige Sicherheits- und Prüfzeichen. Das
CE-Kennzeichen, das GS-Zeichen und das VDE-Prüfzeichen. All dies sind
Maßnahmen, um einzig und allein das Leben von uns allen sicherer zu
gestalten.
Mit freundlichen Grüßen
Volkmar Zschocke