Frage an Mathias Raudies von Jürgen R. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Raudies,
in Berlin halten sich etwa 20.000 abgelehnte Asylbewerber auf.
Sollte die Zahl (aus der Presse entnommen) nicht stimmen, bitte nennen Sie die konkrete Zahl?
Unterbringung und Verpflegung inklusive medizinische Betreuung kosten Geld.
Warum leistet Berlin sich diesen Luxus auf Kosten der Steuerzahler und schiebt nicht konsequent ab?
Da der Senat die Abschiebehaft abgeschafft hat, sind Direktabschiebungen ohne Haft, mit hohem Aufwand verbunden.
Polizisten müssen die Abzuschiebenden suchen, selbst wenn diese gefunden werden, wird mit vielen Tricks versucht die Abschiebung zu verhindern.
Asylbewerber, die wegen Gewalt- und Sexualdelikten verurteilt wurden,
bleiben auf freien Fuß und könnten untertauchen, wegen fehlender Abschiebehaft.
Was würden Sie unternehmen, um die erfolgreiche Durchsetzung der Abschiebung zu gewährleisten?
Mit freundlichen Grüßen
J. R.
Sehr geehrte Herr R.,
die Zahl der 20.000 glaube ich Ihnen, wenn sie aus seriöser Presse entnommen ist. Das Phänomen "Lügenpresse" halte ich für einen Irrglauben.
Zu Abschiebungen: Es sind bei einer rechtsstaatlichen Handhabung von Abschiebungen eine Reihe deutscher Gesetzte und internationaler Verträge einzuhalten. Daher sind Abschiebungen nicht etwas, was man mal eben tausendfach in kurzer Zeit durchführen kann.
Unterbringung und notwendige medizinische Versorgung kosten natürlich Geld. Aber auch in schwierigen Zeiten kann man nicht einfach entscheiden, Verpflichtungen aus (Grund-) Gesetz und intl. Recht aus Kostengründen zu missachten. Rechtsstaat kostet Geld, jede Alternative noch viel mehr.
Abschiebungen, wie auch andere Maßnahmen der Justiz, sind mit polizeilichem Aufwand verbunden. Auf die Polizei (und andere Behörden) kommen neue Herausforderungen zu. Dazu müssen sie mit den erforderlichen Ressourcen ausgestattet werden.
Zu ihrer letzten Aussage, dass wegen Sexual- und Gewaltdelikten verurteilte Asylbewerber auf freiem Fuss bleiben, kann man nur auf die Entscheidungen der Gerichte verweisen. Ob ein Delikt mit Haft bestraft wird oder nicht, wird in Deutschland diskriminierungsfrei, allein nach rechtlichen Gesichtspunkten entschieden. Die Frage, ob der Täter einen Asyantrag gestellt hat, oder nicht, wirkt sich nicht auf das Strafmaß aus.
Um Ihre Frage kurz und knapp zu beantworten: Die Polizei ist in der Lage, Abschiebungen, die nach einem rechtsstaatlich einwandfreiem Verfahren angeordnet wurden, durchzuführen.
Bei all dem können und dürfen deutsche Gesetze und internationale Verpflichtungen (in erster Linie zum Schutz der Menschenrechte) nicht in Frage gestellt werden.