Zum Entwurf des neuen Tierschutzgesetzes: ist es richtig, dass nach dem Entwurf des neuen Tierschutzgesetzes sowohl der Kastenstand in der Schweinezucht als auch die Langstreckentransporte ins außereuropäische Ausland erlaubt bleiben sollen?
Sehr geehrter Herr Papendieck, ist es richtig, dass nach dem Entwurf des neuen Tierschutzgesetzes sowohl der Kastenstand in der Schweinezucht als auch die Langstreckentransporte ins außereuropäische Ausland erlaubt bleiben sollen? Und wenn ja, was ist daran tierfreundlich?
Mit freundlichen Grüßen
Andrea L.
Indem der Tierschutz als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen wurde (Art. 20a: Durch das Einfügen der Wörter „und die Tiere“ erstreckt sich der Schutzauftrag seit 2002 auch auf Tiere.), haben entsprechende Bestrebungen deutlich an Gewicht gewonnen. Dem ethischen Tierschutz wurde damit Verfassungsrang verliehen. Im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes sind bereits jetzt maßgebliche Änderungen des aktuellen Status quo mitbedacht, durch welche Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes geschlossen und die bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst werden sollen. Besonders sind folgende Änderungen hervorzuheben:
- Das Verbot Tiere angebunden zu halten.
- Die Reduzierung der Durchführung nicht-kurativer Eingriffe.
- Die Verpflichtung zur Identitätsmitteilung im Online-Handel mit Heimtieren.
- Die Einführung einer Videoüberwachung in Schlachthöfen.
- Das Ausstellungs- und Werbeverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen.
- Das Verbot des Haltens und Zurschaustellens bestimmter Tiere an wechselnden Orten.
- Die Erhöhung des Straf- und Bußgeldrahmens.
Ich verstehe Ihre Besorgnis über die fortgesetzten Tiertransporte in sogenannte Hochrisikostaaten, und ich teile Ihre Empörung darüber. Wie Sie richtig bemerken, gibt es erhebliche rechtliche und politische Herausforderungen, diese Transporte zu unterbinden. Tierrechtsexperten und auch die Berichterstatterin für Tierschutz der SPD-Bundestagsfraktion, Anke Hennig, setzen sich deshalb intensiv dafür ein, diese Praxis zu beenden. Unser Ziel ist es, bei den anstehenden Verhandlungen zur umfangreichen Änderung des Tierschutzgesetzes ein Verbot dieser Transporte rechtssicher zu verankern. Bereits jetzt hätte das Bundeslandwirtschaftsministerium die Möglichkeit, den Stopp dieser Transporte über eine Verordnung umzusetzen, argumentiert aber damit, dass dies nicht mit dem EU-Recht zu vereinbaren sei. Dies wird nun zu prüfen sein. Auch aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion ist es zudem unerlässlich, dass auf europäischer Ebene strengere Regelungen eingeführt werden. Persönlich sehe ich für die Region zudem den Vorteil, durch Einschränkung von Tiertransporten regionale Anbieter*innen, welche kleine Höfe führen, zu unterstützen und auf dem Markt zu stärken. In diesem Zuge hat sich auch die Erhöhung der Maut als Kostenmaßnahme bereits positiv ausgewirkt.
Gern möchte ich darauf verweisen, dass es sich bei den aktuell vorliegenden Dokumenten um einen ersten Entwurf der Bundesregierung handelt, welcher in den folgenden Monaten das parlamentarische System durchlaufen wird. Hier kann ich aus Erfahrung sprechen: Kein Gesetz verlässt den Bundestag in der gleichen Fassung, wie es ihn betreten hat. Als Mitglieder des Deutschen Bundestages sind wir somit in der Lage, den aktuellen Entwurf nachzuschärfen. Die entsprechenden Ausschüsse werden sich mit den von vielen Bürger*innen und Organisationen wie PETA angeführten Kritikpunkten auseinandersetzen. Ich bin mir sicher, dass hierbei auch die Fragen nach Kastenstand in der Schweinezucht sowie Langstreckentransporte ins europäische Ausland nicht undiskutiert bleiben. Als Mitglied des Ausschuss für Arbeit und Soziales werde ich nicht in erster Linie an der Gestaltung des Tierschutzgesetzes mitwirken, bin jedoch auf die Arbeit meiner Kolleg*innen und die Verhandlungen im Bundestag gespannt.