Wird es auch eine Energiepreisbremse für Kunden einer Elektronachtspeicherheizung geben? Bisher war nur von Gas- und Fernwärmekunden die Rede.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage und den damit verbundenen, wichtigen Hinweis ihrerseits. Ich teile Ihre Auffassung, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger von der Energiepreisbremse profitieren sollten, auch jene, die nicht über eine Gas- oder Fernwärmeheizung verfügen, denn auch für sie steigen die Heizkosten.
Durch die Energiepreisbremse wird der Preis der Gasrechnung für Privatpersonen auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt, beim Strom wird ein Deckel bei 40 Cent pro Kilowattstunde eingezogen. Beides gilt für ein Grundkontingent von 80% des Vorjahresverbrauchs.
Obgleich der Fokus dieser Entlastungen auf Gas und Fernwärme liegt, werden auch andere Heizmittel nicht außer Acht gelassen. Im Rahmen von Härtefallregelungen, die ebenso wie die Energiepreisbremse aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) finanziert werden, sollen andere Heizmittel wie Öl oder Holzpellets berücksichtigt werden.
Sie können mir sehr gerne Ihre Unterlagen unter mathias.papendieck@bundestag.de zukommen lassen, sodass ich Ihre individuelle Situation besser betrachten und dieses Beispiel ggf. im weiteren Entscheidungsprozess einbringen kann, sodass sich auch hierfür eine Entlastungsmöglichkeit findet.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Papendieck