Wie weit ist die Umsetzung der EU Vereinbarkeitsrichtlinie aus 2019, welche bis zum 2. August in nationales Recht umgesetzt werden muss, v.A. in Hinblick auf die zehntägige Freistellung für Väter?
Sehr geehrter Herr Papendieck,
ich befinde mich in freudiger Erwartung meines ersten Kindes im August dieses Jahres. Im Zuge der ungeheuerlichen Hetzjagd auf die grüne Ministerin Spiegel stieß ich auf die Dinge, die Sie bereits erreicht habe und in diesem Zusammenhang auf die zweiwöchige Freistellung für Väter in Zusammenhang mit der Geburt des Kindes. Ein wenig Recherche später fand ich heraus, dass es hierbei um eine EU Richtlinie, der s. g. EU Vereinbarkeitsrichtlinie aus dem Jahr 2019 geht, welche bis zum 2. August in nationales Recht umgesetzt werden müsse.
Können Sie einen aktuellen Stand dazu abgeben oder, hier möglicherweise sagen, ob man als werdender Vater im August dieses Jahres noch mit einer verbindlichen gesetzlichen Regelung rechnen darf?
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zuerst möchte ich Ihnen recht herzlich zur baldigen Geburt Ihres Kindes gratulieren.
Als Vater, der das ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus genutzt hat, verstehe ich ihr Anliegen, den Gleichstellungsanspruch bei der Freistellung nach der Geburt nutzen zu wollen.
Ich habe im zuständigen Bundesfamilienministerium bei Frau Ministerin Paus (Grüne) nachgefragt. Leider habe ich aus ihrem Haus erfahren müssen, dass sich das Gesetz noch in der Ausarbeitung befindet und dementsprechend nicht bis zum 2. August beschlossen werden kann.
Ich nehme ihr Anliegen jedoch gerne auf und werde dran bleiben, damit die Freistellung für werdende Väter schnell nach der Sommerpause umgesetzt wird!
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Papendieck