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Mathias Papendieck
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Frage von Katrin S. •

Wann und wie würden sie endlich ein Tierschutzgesetz formulieren das diesen Namen auch verdient?

Bisher ist es ja definitiv ein Tiernutzgesetz und der Lobbyismus aus diesem Wirtschaftszweig muss unfassbar gut sein wenn ich den Entwurf für das „neue“ Tierschutzgesetz sehe.

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Indem der Tierschutz als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen wurde (Art. 20a: Durch das Einfügen der Wörter „und die Tiere“ erstreckt sich der Schutzauftrag seit 2002 auch auf Tiere.), haben entsprechende Bestrebungen deutlich an Gewicht gewonnen. Dem ethischen Tierschutz wurde damit Verfassungsrang verliehen. Im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes sind bereits jetzt maßgebliche Änderungen des aktuellen Status quo mitbedacht, durch welche Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes geschlossen und die bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst werden sollen. Besonders sind folgende Änderungen hervorzuheben:

  • Das Verbot Tiere angebunden zu halten.
  • Die Reduzierung der Durchführung nicht-kurativer Eingriffe.
  • Die Verpflichtung zur Identitätsmitteilung im Online-Handel mit Heimtieren.
  • Die Einführung einer Videoüberwachung in Schlachthöfen.
  • Das Ausstellungs- und Werbeverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen.
  • Das Verbot des Haltens und Zurschaustellens bestimmter Tiere an wechselnden Orten.
  • Die Erhöhung des Straf- und Bußgeldrahmens.

Gern möchte ich darauf verweisen, dass es sich bei den aktuell vorliegenden Dokumenten um einen ersten Entwurf der Bundesregierung handelt, welcher in den folgenden Monaten das parlamentarische System durchlaufen wird. Hier kann ich aus Erfahrung sprechen: Kein Gesetz verlässt den Bundestag in der gleichen Fassung, wie es ihn betreten hat. Als Mitglieder des Deutschen Bundestages sind wir somit in der Lage, den aktuellen Entwurf nachzuschärfen. Die entsprechenden Ausschüsse werden sich mit den von vielen Bürger*innen und Organisationen wie PETA angeführten Kritikpunkten auseinandersetzen. Ich bin mir sicher, dass hierbei auch die Fragen nach Kastenstand in der Schweinezucht sowie Langstreckentransporte ins europäische Ausland nicht undiskutiert bleiben. Als Mitglied des Ausschuss für Arbeit und Soziales werde ich nicht in erster Linie an der Gestaltung des Tierschutzgesetzes mitwirken, bin jedoch auf die Arbeit meiner Kolleg*innen und die Verhandlungen im Bundestag gespannt. 

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