Sind Sie für die Verankerung des Klimaschutzes im Aktienrecht als Aufgabe von Unternehmen?
Da Treibhausgase zum ganz überwiegenden Teil von Unternehmen beeinflussbar sind, muss Klimaschutz auch im Recht von Kapitalgesellschaften festgeschrieben werden. Wenn dort Klimaschutz neben
Profitmaximierung als mögliches Unternehmensziel genannt wird, eröffnet dies viel Spielraum für die Geschäftsführung ökologisch motivierte Entscheidungen zu treffen. Auch dort kann die Erreichung der Treibhausgasneutralität (Reduktionspfad für fossile Energieträger auf Null mit entsprechenden Berichtspflichten) sowie ggf. weitere ökologische Kriterien (Schaffung von CO2-Senken) mit entsprechenden Sanktionen (z.B. Vergütungshöhe für Vorstände und Aufsichtsräte) regulatorisch unterstützt werden (Ekardt 2015).
Sehr geehrter Herr H.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, die mich über die Plattform „abgeordnetenwatch.de“ erreicht hat.
Der Schutz des Klimas ist ein wichtiges Ziel. Dabei sind die Pariser Klimaziele Grundlage für unsere internationale Verantwortung als Industrieland. Zum Erreichen benötigen wir innovative Technologien und wirtschaftliche Investitionen. Nur wenn Technologien, Investitionen und Projekte in die Dekarbonisierung sich letztlich als wirtschaftlich erweisen, wird die Jahrhundert-Transformationen gelingen können. Das haben wir als CDU auch in unserem Regierungsprogramm festgehalten, das Sie hier finden: https://online.fliphtml5.com/kxyi/eyjg/#p=1.
Ein wirksamer Beitrag zum Klimaschutz ist für die meisten Unternehmen inzwischen selbstverständlich. Viele leisten einen Beitrag zur Reduzierung der Emissionen. Die deutsche Industrie ist im internationalen Vergleich eine der klimafreundlichsten. Die unionsgeführte Bundesregierung hat ihr Ziel, die Treibhausgase bis 2020 um 40% gegenüber 1990 zu senken, mit knapp 41% bereits übertroffen. Dieses Etappenziel war ein wichtiger Meilenstein. Wir haben das Ziel, Deutschland bis 2045 zum klimaneutralen Industrieland zu machen. Das ist sehr ambitioniert. Das müssen wir durch rechtliche Rahmenbedingungen und durch Anreize erreichen.
Ihr Vorschlag der Verankerung des Klimaschutzes im Aktienrecht ist sehr interessant. Allerdings sollten wir als Staat eher in Forschung, Entwicklung und Politprojekte investieren, um Innovationen zu unterstützen. Wir müssen darauf achten, dass Unternehmen ihre Produktionsprozesse nicht in Länder mit geringeren Klimaschutzstandards verlagern und Emissionen dort weiterhin ausgestoßen werden. Diese Abwanderung ist eine Gefahr, die ich bei Einführung von Klimaschutz im Aktienrecht sehe.
Im Bereich Aktien-Investment sehen wir auch, dass vielen Menschen Nachhaltigkeit sehr wichtig ist. Inzwischen gibt es zahlreiche Fonds, die nur Unternehmen aufnehmen, die bestimmte Sozial- und Umweltstandards erfüllen. Dieser Markt wächst rasant. Das finde ich gut. Jeder Aktienkäufer/Investor hat die Freiheit, auf solche Aspekte Wert zu legen. Das setzt Anreize für Unternehmen, ihr Tempo beim Klimaschutz zu erhöhen. Das scheint mir der bessere Weg, um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen.
Wir brauchen mehr Innovation und eine stärkere Entfesselung der Wirtschaft, nicht mehr Verbote und Vorschriften. Aus den oben genannten Gründen bin ich gegen eine Verankerung des Klimaschutzes im Aktienrecht als Aufgabe von Unternehmen. Dieser Ansatz würde langfristig zu Problemen führen und könnte Deutschlands Status als Industrienation gefährden.
Mit freundlichen Grüßen
Matern von Marschall