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Frage von Timo W. •

Frage an Matern von Marschall von Timo W. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Hallo,

warum dürfen Chinesen und andere internationale Großinvestoren in Deutschland Wohnungen kaufen? Und warum müssen sie darauf keine Grunderwerbssteuer zahlen?
Ist diese Tatsache nicht der eigentliche Grund für die galoppierenden Immobilienpreise und steigenden Mieten?
Warum wird sowas nicht von den Parteien im Wahlkampf thematisiert, sonder so stumpfe Schwerter wie die Mietpreisbremse als Alibiengagement vorgetragen.

Mit freundlichen Grüßen
T. W.
PS: ich glaube ich darf in China kein Grundstück kaufen.....

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr W.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12. November 2017 zur Grunderwerbssteuerpflicht bei Immobilienkäufen über die Onlineplattform abgeordnetenwatch.de. Gerne möchte ich Ihnen darauf antworten.

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die grundsätzlich beim Erwerb eines Grundstücks oder Grundstückanteils anfällt. Dabei ist es richtig, dass Investoren unter bestimmten Voraussetzungen keine Grunderwerbssteuerpflicht haben. Insofern nicht eine Immobilie direkt, sondern höchstens bis zu 95% der Anteile an einer Firma, welche Eigentümer der Immobilie ist, erworben werden, muss keine Grunderwerbssteuer entrichtet werden. Dieser Vorgang wird auch als sogenannter Share Deal bezeichnet.

Dabei stimme ich Ihnen zu, dass es nicht im Interesse des Gesetzgebers sein kann, wenn Menschen, die sich ein Haus oder eine Wohnung kaufen grundsteuerpflichtig sind, während Großinvestoren diese unter genannten Umständen nicht entrichten müssen.

Möglichkeiten und Vorschläge zur Änderung dieses Umstandes gibt es bereits, wenngleich die Bewertung deren Rechtmäßigkeit offen ist. So könnte eine Absenkung der Quote von 95% zielführend sein. Hierbei könnte jedoch die grundstücksbezogene Anknüpfung verloren gehen, so dass keine Grunderwerbssteuer, sondern eine Kapitalverkehrssteuer vorliegen würde. Die Neueinführung einer solchen Steuer durch einen Mitgliedstaat verstößt jedoch möglicherweise gegen geltendes Recht der Europäischen Union. Zudem könnte bei einer Grenze von unter 95% eine Übermaßbesteuerung vorliegen, da die Grunderwerbssteuer zurzeit nicht anteilig erhoben werden kann. Dennoch erscheint mir dieser Mechanismus als wirksam, da er den Anreiz eines Share Deals mindert.

Die sogenannten Share Deals sind auch Teil der gerade stattfindenden Sondierungsgespräche der Partner einer möglichen „Jamaika-Koalition“. Für die CDU sitzt neben der Bundeskanzlerin Angela Merkel auch Ministerpräsident Volker Bouffier in den Verhandlungsrunden zu den Themen Finanzen, Haushalt und Steuern. Dies ist vor allem wichtig, da die Grunderwerbssteuer eine Ländersteuer ist.

Es sei Ihnen versichert, sehr geehrter Herr W., dass ich für Änderungen in der Thematik der Grunderwerbssteuerpflicht bei Immobilienkäufen an geeigneter Stelle werben werde.
In der Hoffnung Ihre Anfrage ausreichend beantwortet zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ihr Matern von Marschall