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Martina Tegtmeier
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Frage von Susanne K. •

Frage an Martina Tegtmeier von Susanne K. bezüglich Soziale Sicherung

Frühkindliche Bildung prägt die Kindesentwicklung und gesellschaftliche Zukunft. Der Fachkräftemangel in der Kinderbetreuung ist ein wichtiges Thema. Auch in der Kindertagespflege ist ein deutlicher Rückgang der Fachkräfte spürbar. Das liegt unter anderem an den schlechten Rahmenbedingungen und viel zu geringer Vergütung. 2015 waren es noch 1327 Kindertagespflegepersonen in MV, 2016 nur noch 1249. Kindertagespflegepersonen sind selbstständig, die Vergütung wird aber von den Jugendämtern / Ausschüssen festgelegt. Deutschlandweit steht MV an unterster Stelle bei der Vergütung, Altersarmut ist vorprogrammiert. 2018 läuft die Sonderregelung zu den Beiträgen der Krankenversicherung für Kindertagespflegepersonen aus. Spätestens dann müssen (fast) alle Kindertagespflegepersonen ihre Arbeit niederlegen, weil sie die Beiträge nicht mehr zahlen können.
Unterstützt Ihre Partei den Vorschlag, die Beiträge zur Krankenversicherung für Kindertagespflegepersonen nach Auslaufen der Sonderregelung des § 10 SGB V am realen Einkommen zu orientieren und nicht an einem fiktiven Mindesteinkommen, das alle Kindertagespflegepersonen in MV nicht erreichen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank ür Ihre Anfrage.
Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt beschäftigt einzelne SPD-Gliederungen schon geraume Zeit. Außerdem trifft er auch auf zahlreiche "Neu-Selbstständige" zu, solange sie - meist zu Beginn ihrer Tätigkei - nur sehr geringe Einnahmen erzielen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat am 18. Oktober 2016 dazu das Beschlusspapier „Neue Zeiten in der Arbeitswelt – soziale Absicherung für (Solo-)Selbstständige verbessern“ verabschiedet, in dem ganz konkrete Maßnahmen formuliert sind.
Unter anderem ist hier aufgeführt:
In der gesetzlichen Krankenversicherung will die SPD-Fraktion Selbständige durch eine spürbare Absenkung der bislang sehr hohen Mindestbeiträge entlasten. Künftig sollen die Beiträge von Selbständigen, die Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, grundsätzlich einkommensabhängig erhoben werden.
Durch diese Entlastung würden auch insbesondere Selbständige mit geringeren Einkommen mehr finanziellen Spielraum für eine auskömmliche Altersvorsorge erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Martina Tegtmeier

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