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Martina Stamm-Fibich
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Frage von Werner F. •

Warum wird eine Petition, die den Richtlinien entspricht und die zweifelsfrei inhaltlich etwas anderes fordert als ältere Petitionen, nicht veröffentlicht sondern scheitert schon am Ausschussdienst?

Sehr geehrte Frau Stamm-Fibich . Konkret, zu fordern, dass Personen deren Mitgliedschaft in der GKV endet und die zwangsweise obligatorisch weiterversichert werden als freiwillig versichert, neu einzuordnen als das, was sie de facto sind, naemlich pflichtversichert_oA (pflichtversichert ohne Arbeitgeber) bzw. pflichtversichert_A (pflichtversichert als Alleinzahler) ist zweifelsfrei etwas voellig anderes als eine Herabsetzung der Mindestbemessungsgrundlage fuer freiwillig Versicherte.

Es geht hier gar nich um den Beitrag sondern ausschliesslich um den Versichertenstatus.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr F.,

der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bearbeitet jährlich weit über 10.000 Petitionen. Um dies gewährleisten zu können, gibt es ein paar Grundregeln des Petitionswesens, die zwar eine Veröffentlichung einer Petition verhindern können aber gleichzeitig ihre Bearbeitung weiter ermöglichen. Zwei mögliche Gründe, warum Ihre Petition nicht veröffentlicht wurde, sind folgende: Erstens, ein Petent kann zum selben Sachverhalt nur eine Petition pro Legislaturperiode einlegen. Zweitens, es wurde bereits eine sachgleiche Petition eingelegt. In diesem Fall werden alle weiteren sachgleichen Petitionen zusammengefasst und der sogenannten Leitpetition zugeordnet. Nur die Leitpetition wird veröffentlicht. Wenn Sie konkrete Fragen zu Ihrem Petitionsverfahren haben, können Sie sich gerne an mein Bundestagsbüro wenden.

Für den zweiten Teil Ihrer Frage möchte ich auf meine Antwort an Sie vom 19. Oktober 2022 verweisen: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/martina-stamm-fibich/fragen-antworten/warum-werden-menschen-deren-pflichmitgliedschaft-in-der-gkv-endet-und-die-zwangsweise.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Stamm-Fibich, MdB

 

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