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Martina Stamm-Fibich
SPD
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Frage von Martin K. •

Was werden Sie tun, um die Grundlage für die Vermögensteuer zu schaffen? Bei der Vermögenssteuer ging es damals ja nicht um die Steuer als solche, sondern um das Bewertungsgesetz.

Sehr geehrte Frau Stamm-Fibich,
ich bin quasi vom Fach.
Werden Sie dafür Sorge tragen, daß ein Bewertungsgesetz eingeführt wird, welches vor dem strengen Auge des Bundesverfassungsgerichts Bestand hat? Ein Gesetz, bei dem Gebäude und andere stille Reserven eben nicht mit dem Buchwert von einem Euro bewertet werden, sondern mit einem tatsächlichen, realistischen Wert?
Dies würde eine erhebliche Zusatzeinnahme für den Staat bedeuten.
Mit freundlichem Gruß
Martin Freiherr von K.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Freiherr von K.

die einfache Antwort lautet Ja.

Das Bundesverfassungsgericht setzte die Vermögensteuer in den 1990er Jahren aus, da die obersten Richter vor allem die unterschiedliche Bemessungsgrundlage für Immobilien und sonstige Vermögen bemängelten - es hat also damals nicht gesagt, dass eine Vermögensteuer verfassungswidrig ist, sondern nur die Art und Weise, wie sie umgesetzt wurde. Aus unserer Sicht gibt es durch das Sozialstaatsprinzip einen Verfassungsauftrag, Vermögen stärker zu besteuern.

Die Mängel, die das Bundesverfassungsgericht bei der Bewertung des Vermögens festgestellt hat, will die SPD mit einem neuen Bewertungsgrundsatz korrigieren. Die Bewertung insgesamt, auch bei Grundstücken, soll sich dann grundsätzlich an den Maßstäben der Erbschaftsteuer orientieren. 

Mit freundlichen Grüßen

Martina Stamm-Fibich, MdB

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