Frage an Martina Stamm-Fibich von Christian S. bezüglich Lobbyismus & Transparenz
Sehr geehrte Frau Stamm-Fibich,
am 03.07. soll der Bundestag über das sogenannte Kohleausstiegsgesetz abstimmen. Über Verträge sollen Kohleunternehmen 4,4 Mrd Euro Entschädigung bekommen. Bis heute legt die Bundesregierung nicht offen, welche wirtschaftlichen und rechtlichen Kriterien diesen horrenden Entschädigungssummen zugrunde liegen. https://www.de.clientearth.org/absprachen-mit-kohlelobby-juristinnen-fordern-transparenz-per-eilverfahren/
Es ist noch nicht einmal klar, ob die Zahlungen mit EU-Recht kompatibel sind. Wie können Sie als Bundestagsabgeordnete bei diesem Mangel an Transparenz und Nachvollziehbarkeit eine Entscheidung im Sinne des Gemeinwohls treffen. Was unternehmen Sie, damit sich ein Debakel zu Lasten der Steuerzahler wie bei der Maut nicht wiederholt
Mit freundlichen Grüßen
Christian Steiner
Sehr geehrter Herr Steiner,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 28. Juni 2020.
Die Betreiber von Braunkohlekraftwerken sollen mit insgesamt 4,35 Milliarden Euro für die Stilllegungen entschädigt werden. Damit ist es möglich, das von der KWSB empfohlene Einvernehmen mit den Kraftwerksbetreibern und letztlich auch Rechtssicherheit herzustellen. Schwer kalkulierbare rechtliche Risiken werden damit auf ein Minimum beschränkt. Im Gegenzug verzichten die Unternehmen auf mögliche Klagen gegen Stilllegungen und auf betriebsbedingte Kündigungen.
Die Höhe der Entschädigung ist das Ergebnis der Verhandlungen mit den Kraftwerksbetreibern und soll insbesondere potenziell entgangene Gewinne ausgleichen. Stilllegungen ab dem Jahr 2030 werden nicht mehr entschädigt. Die nominale Gesamtentschädigung (exklusive der Vergütung der Sicherheitsbereitschaft) soll bei 2,6 Milliarden Euro für RWE und 1,75 Milliarden für LEAG liegen. Die Entschädigung soll in 15 Jahrestranchen ausgezahlt werden, bei RWE ab dem Jahr 2020, bei LEAG ab 2025.
Den Verträgen muss das Parlament aber noch zustimmen. Hierüber werden wir erst im September beraten. Damit haben wir noch Zeit, die Verträge zu prüfen und eine Anhörung dazu durchzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Stamm-Fibich