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Martina Stamm-Fibich
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Frage von Simon v. •

Frage an Martina Stamm-Fibich von Simon v. bezüglich Petitionen

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Stamm-Fibich,

nicht ganz uneigennütz, aber auch meinem Umfeld geschuldet wende ich mich in großer Ehrfurcht mit einer Frage, sowie einer Bitte an Sie als stellvertretende Vorsitzende des Petitionsausschusses des Bundestages.
Die Petition Nr. 73900 wurde bereits im September des Jahres 2017 eingereicht und steht seitdem bis dato heute noch auf in Prüfung.
Meine Frage wäre, wann der Ausschuss diese Prüfung erledigt haben könnte ?
Ich bitte darum, die Petition bevorzugt zu behandeln, um bei einem negativen Ergebnis für die Petenten einen neuen Versuch starten zu können.

Viele hochachtungsvolle Grüße

Simon v.d.Gathen

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr v.d. Gathen,

zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zur erwähnten Petition, die die Legalisierung von Cannabis zum Inhalt hat, hat zunächst eine öffentliche Beratung stattgefunden.

Da zu Petitionen, die laufende Gesetzesentwürfe berühren, stets nach §109 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) eine Stellungnahme des zuständigen Fachausschusses eingeholt wird, wurde die Petition an den Gesundheitsausschuss überwiesen.

Dort ist ein Entwurf für ein Cannabiskontrollgesetz der Fraktion B90/Die Grünen anhängig. Da dieser Entwurf aber seit über zwei Jahren nicht beraten wird, kann seither auch das Petitionsverfahren nicht weiterbearbeitet werden.

Die Obleute des Petitionsausschusses sind im Dezember übereingekommen die Einschätzung des Gesundheitsausschusses abzuwarten. Bisher sind hier allerdings keine Fortschritte zu vermelden und auch ich verliere langsam die Geduld, insofern gehe ich nicht davon aus, dass wir die Stellungnahme letztlich abwarten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Stamm-Fibich

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