Frage an Martina Stamm-Fibich von Petra M. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrte Frau Stamm-Fibich,
bitte können Sie mir mitteilen, wann unsere Petition "Baugenossenschaften erhalten" im Petitionsausschuß behandelt wird. Vor rund vier Wochen eingereicht.
Es geht um den Erhalt vieler, rund 6600, noch bezahlbarer Wohnungen in München (durchschnittliche Miete rund neun Euro).
Dankeschön
beste Grüße
P. M.
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Frage vom 16.03.2019.
Soweit für mich ersichtlich, haben Sie die Petition „Baugenossenschaften erhalten“ bei einer privaten Kampagnenplattform veröffentlicht. Parallel dazu wurde beim Deutschen Bundestag selbst eine entsprechende Petition eingereicht. Zu dem Anliegen wird derzeit eine Stellungnahme des zuständigen Ministeriums, des Bundesministeriums des Innern und für Heimat, eingeholt. Dies entspricht der üblichen Vorgehensweise im Petitionsverfahren. Insofern bitte ich Sie noch um etwas Geduld.
Eine grundsätzliche Bemerkung zum Einreichen von Petitionen:
Kampagnen bei privaten Anbietern können leider aus unterschiedlichen Gründen beim Deutschen Bundestag nicht als Petitionen behandelt werden. Unterschriften, die auf privaten Kampagnenplattformen gesammelt werden, werden ebenfalls nicht anerkannt.
Wenn Sie möchten, dass Ihr Anliegen im parlamentarischen Verfahren beraten wird, müssen Sie Ihre Petition entweder über das Online-Portal des Petitionsausschusses unter https://epetitionen.bundestag.de/, per Post oder per Fax einreichen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auch unter https://www.bundestag.de/petition. Das Sammeln von Unterschriften ist beim Deutschen Bundestag ebenfalls möglich.
Als stellvertretende Vorsitzende des Petitionsausschusses kann ich Sie nur dazu ermuntern, von Ihrem Petitionsrecht Gebrauch zu machen und eine Petition direkt beim Deutschen Bundestag einzureichen.
Bei Fragen dazu können Sie sich gerne auch an mein Büro wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Stamm-Fibich