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Martina Stamm-Fibich
SPD
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Frage von Torsten G. •

Frage an Martina Stamm-Fibich von Torsten G.

Sehr geehrte Frau Stamm-Fibich,

+ Zwei Drittel der Deutschen will kein Fracking. http://bi-ffh.de/zwei-drittel-aller-deutschen-wollen-kein-fracking/
Nun hat dieser Tage der SPD-Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel einen entsprechenden Gesetzantrag eingebracht, der die Einführung des Frackings ermöglicht
+ die absolute Mehrzahl der Deutschen lehnt genmanipulierte Lebensmittel ab. Sie schreiben am 12.02.2014 auf Abgeordnetenwatch, die Koalition habe so entschieden, da "die Bundeskanzlerin das so wollte".

Frage 1: Wie erklären Sie Ihren Wählern, dass Ihre Partei gegen die bekannten Wünsche der Bevölkerung arbeitet? Welche Sachargumente hat Frau Merkel in Bezug auf Genmais vorgebracht?

Frage 2: Warum macht die Bundesregierung überhaupt etwas, von dem sie genau weiß, dass die Bevölkerung damit überwiegend nicht einverstanden ist?

Frage 2: Was tun Sie gerade und künftig, um die bekannten Anliegen der deutschen Wähler umzusetzen? Kann ich davon ausgehen, dass Sie persönlich gegen jegliche solche Gesetzesentwürfe stimmen werden?

Mit freundlichen Grüßen

Torsten Gerdes

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gerdes,

zunächst möchte ich mich für die lange Bearbeitungszeit Ihrer Fragen entschuldigen.

Ich kann Ihnen versichern, dass sowohl beim Thema Fracking als auch beim Thema Genmais weder die Bundesregierung noch die SPD-Fraktion gegen den ausdrücklichen Willen der Wähler arbeitet. Wir als SPD nehmen die Bedenken gegen das Fracking sehr ernst, der Schutz der Gesundheit und des Grundwassers hat für uns höchste Priorität. So sieht der Antrag von Bundesminister Gabriel strengere Regeln für das Fracking vor, als die momentane Gesetzeslage es tut. Das Fracking zur Gasgewinnung aus Schiefer- und Kohleflözschichten wird grundsätzlich verboten. Nur in Ausnahmefällen, zu wissenschaftlichen Zwecken, unter strengen Voraussetzungen wird dieses Fracking möglich sein. Somit wird es weiterhin keine wirtschaftliche Nutzung dieser Art von Fracking geben. Das Tight-gas-Fracking welches seit über 50 Jahren in Deutschland praktiziert wird, wird strengeren Regeln unterworfen werden, so wird dieses Fracking in der Nähe von Wasserschutzgebieten und Trinkwasserentnahmestellen weiter eingeschränkt, außerdem werden weitere Transparenz- und Überwachungspflichten für den Bohrenden eingeführt.

Genau wie Sie nehme auch ich die Gefahren grüner Gentechnik sehr ernst. Im Gegensatz zu CDU-geführten Ministerien und der Kanzlerin, welche bei der Abstimmung auf EU-Ebene im Januar für eine Zulassung, vor allem aus Gründen der wissenschaftlichen Möglichkeiten des Genmais und wegen Konformitätserwägungen mit WTO-Recht, stimmen wollten, waren CSU- und SPD- geführte Ministerien gegen die Zulassung, so kam es zu einer Enthaltung Deutschlands. Durch einen Kompromiss im EU-Umweltministerrat am 12.06.2014 wurde die Möglichkeit des „Opt-out“ geschaffen. So kann Deutschland weiterhin den Anbau von Genmais beschränken oder sogar ganz verbieten. Auf diese Weise konnte ein Etappenziel des von der SPD geforderten Anbauverbotes von Genmais erreicht werden. Der Kompromiss umfasst die Möglichkeit eines Opt-outs vor Zulassung einer genmanipulierten Pflanze bei der europäischen Kommission und eines nachträglichen Opt-outs aus agrarpolitischen Gründen sowie Gründen der öffentlichen Ordnung. Der Anbau von bereits zugelassenem Genmais in Deutschland kann durch einen weiteren Punkt dieses Beschlusses dauerhaft verhindert werden. Dieser Beschluss ist aus unserer Sicht ausbaufähig, die Voraussetzungen des nachträglichen Opt-outs, insbesondere die lange Frist von zwei Jahren, sollen durch Verhandlungen auf EU-Ebene bis zum Jahresende weiter verbessert werden, der Beschluss ist aber ein wichtiger Zwischenschritt. Auch wird eine schnelle Umsetzung in nationales Recht angestrebt. Weiterhin setze ich mich dafür ein, dass es in Deutschland in absehbarer Zukunft keinen umweltgefährdendes Fracking und auch kein Anbau von genmanipulierten Pflanzen geben wird.

Die Ausnahmeregelungen, die Sie bemängeln, kommen dadurch zustande, dass wir trotz aller Bedenken, die wir mit der Bevölkerung teilen, bei diesen Fragen auf rationaler und wissenschaftlicher Ebene debattieren müssen. Außerdem muss die durch das Grundgesetz gebotene Verhältnismäßigkeit eines Verbots beachtet werden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen zeigen konnte, dass ich die Bedenken in der Bevölkerung teile, und diesen Bedenken entsprechend handele. Ebenfalls hoffe ich, dass ich Ihre Fragen zufriedenstellend beantworten konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Martina Stamm-Fibich

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