Frage an Martina Stamm-Fibich von Norbert S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag, Frau Stamm-Fibich!
Ich hoffe, Sie Expertin für Marketing und Mitglied des Petitionsausschusses können mir weiterhelfen.
Das Hauptproblem, das einfache Bürger haben, wenn sie den offiziellen Weg eine Petition des Bundestages oder gar einer Europäischen Bürgerinitiative (z.B. Right2Water, EFVI, Medienpluralismus, ...) beschreiten, liegt darin, die benötigten Stimmen zu bekommen. Meist ist das Problem nicht, dass die Anliegen etwas abstrus wären, sondern einfach, dass niemand überhaupt etwas von der Existenz erfährt.
Man muss sich schon aktiv explizit auf die entsprechenden Seiten ( https://epetitionen.bundestag.de/epet/petuebersicht/mz.nc.html / http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/initiatives/ongoing?lg=de ) begeben, um etwas zu erfahren. Und das wiederum macht man eigentlich nur, wenn man selbst ein dringendes Anliegen hat.
Ich überlege nun, eine Petition einzubringen, dass die Bundesregierung regelmäßig Pressemitteilungen über aktive und geplante Petitionen und Europäische Bürgerinitiativen veröffentlicht und ihre Verbreitung in den Medien aktiv fördert.
Was halten Sie davon?
Und wie verbreite ich die Information über die Existenz diese Petition, um mindesten die benötigten 50000 Stimmen zu bekommen?
Mit freundlichem Gruß,
Norbert Schmidt
Sehr geehrter Herr Schmidt,
mit Ihrer Anfrage zum Petitionswesen beklagen Sie die fehlenden Möglichkeiten, Petitionen so publik zu machen, dass möglichst viele Menschen zu Mitzeichnern werden. Sie kritisieren außerdem, dass Petitionen scheitern, weil die benötigte Stimmenzahl nicht erreicht wird. Ich freue mich, dass Sie sich intensiv mit unserem Petitionswesen und möglichen Verbesserungen beschäftigt haben.
Nun ist es zunächst so, dass Petitionen, die beim Deutschen Bundestag eingereicht werden, keine bestimmte Stimmenanzahl erreichen müssen, um vom Petitionsausschuss bearbeitet zu werden. Das von Ihnen genannte Quorum von 50.000 Stimmen bezieht sich lediglich auf die Möglichkeit einer öffentlichen Beratung. Das bedeutet, dass der Petent, dessen Petition 50.000 Mitzeichner findet, die Möglichkeit erhält, sich vor dem Petitionsausschuss zu erklären. Die Abgeordneten haben im Gegenzug die Chance, Fragen zu stellen und dadurch den Sachverhalt näher zu beleuchten (vgl. Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden 8.4 (4), vgl. Link im nächsten Absatz). Anschließend aber geht die Petition den normalen, gesetzlich festgelegten Gang der Bearbeitung. Erreicht eine öffentliche Petition das Quorum nicht, findet zwar keine öffentliche Beratung statt, die Petition wird aber dennoch „ebenso wie nicht öffentliche Petitionen entsprechend den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen für Petitionen behandelt“ (vgl. Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen, vgl. Link im nächsten Absatz).
Auf folgendem Link des Petitionsausschusses finden Sie weitere Informationen zu den rechtlichen Bedingungen und Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses:
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a02/grundsaetze/verfahrensgrundsaetze.html
Sie schlagen vor, regelmäßige Pressemitteilungen über aktive Petitionen zu veröffentlichen, was zunächst plausibel erscheint. Allerdings liegt die Verbreitung einer Pressemitteilung nicht ausschließlich in der Hand des Petitionsausschusses, sondern vielmehr in Händen der Medienvertreter. Der Petitionsausschuss gibt bereits jetzt regelmäßig Pressemitteilungen heraus, die Presse verarbeitet allerdings nur ausgewählte Mitteilungen, weshalb oftmals nur die Themen veröffentlicht werden, die für Schlagzeilen sorgen. In der Natur des Petitionswesens liegt es allerdings, dass die Inhalte von Petitionen nicht ausschließlich Schlagzeilen generieren und für Sensationen sorgen, sondern oftmals für Medien eher unspektakuläre Inhalte haben.
Eine Information über aktuelle Petitionen sollte meiner Ansicht nach über eine Art Newsletter erfolgen. Dieser erreicht zwar nicht die gesamte Öffentlichkeit, stellt aber sicher, dass ausführliche Informationen zu aktuellen Petitionen bei den (interessierten) Bürgern ankommen. Der Link zu einem Newsletter lässt sich zudem schnell und einfach weiterverbreiten, sodass über einen Newsletter potenziell sehr viele Menschen erreicht werden können.
Bezüglich Ihrer geplanten Petition rate ich Ihnen, diese als öffentliche Petition einzureichen. Wie eingangs bereits dargelegt, müssen Sie das Quorum der 50.000 Mitzeichner nicht erreichen, damit Ihre Petition vom Petitionsausschuss bearbeitet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Stamm-Fibich