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Martina Stamm-Fibich
SPD
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Frage von Klaus D. •

Frage an Martina Stamm-Fibich von Klaus D. bezüglich Staat und Verwaltung

Die Forderung von Verdi, für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes, die
Löhne und Gehäler um 3.5% zu erhöhen wurde vom Innenminister als "Maßlos" zurück-
gewiesen.
Wie bezeichnen Sie dann die Forderung, die Diäten der Abgeorndeten um 10% zu erhöhen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dippold,

vielen Dank für Ihre sehr wohl berechtigte Frage und Ihr damit verbundenes Interesse an der Politik.

Die Abgeordnetenentschädigung wird immer wieder heftig und emotional diskutiert. Dazu trägt auch bei, dass bislang die Abgeordneten über die Höhe selbst entscheiden konnten. Daher ist es wichtig, dass wir hier einen Systemwechsel vornehmen, denn selbst über die Höhe der Bezüge zu entscheiden ist prinzipiell nicht vermittelbar. Wir folgen dabei den Vorschlägen einer unabhängigen Expertenkommission. Diese Kommission hat bereits 1995 empfohlen, die Abgeordnetenentschädigung an die Besoldung von Richtern der obersten Bundesgerichte anzupassen.

Ab 1. Juli 2016 wird das System nun grundsätzlich geändert und die Abgeordnetenentschädigung orientiert sich ab diesem Zeitpunkt an den so genannten jährlichen Nominallohnindex des Statistischen Bundesamtes. Dieses Verfahren muss der Deutsche Bundestag jeweils zu Beginn einer Wahlperiode durch Beschluss bestätigen. Folge: Die Abgeordnetendiäten steigen künftig genau in der Höhe des Bruttodurchschnittsverdienstes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Einschnitte gibt es dafür bei der Altersversorgung: Der Höchstsatz wird von 67,5 % auf 65 % gesenkt und eine vorzeitige Altersentschädigung ist künftig nur noch mit Abschlägen und erst ab 63 Jahren möglich.

Die Änderungen bei der Altersentschädigung gehen mir persönlich allerdings nicht weit genug. Die Altersversorgung von Bundestagsabgeordneten ist meiner Meinung nach immer noch zu hoch. Eine grundsätzliche Änderung, hin zu einer rein privaten Altersvorsorge der Abgeordneten halte ich für sinnvoller. Die Diätenregelung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, wo die Landtagsabgeordneten seit Jahren selbst für ihr Alter vorsorgen müssen halte ich für vorbildlich.

Im Übrigen kann sich das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen durchaus sehen lassen. Mit 5,7 Prozent mehr Geld in zwei Jahren (zwei Stufen), bzw. ein Mindestbetrag von 90 Euro liegt das Tarifergebnis „in der Spitzengruppe der diesjährigen Abschlüsse“, so sieht das auch der ver.di Vorsitzende Frank Bsirske. Auch beträgt der Urlaubsanspruch für alle Beschäftigen ab 2014 einheitlich 30 Tage.

Insgesamt wird dieser Tarifabschluss spürbare Verbesserungen für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im öffentlichen Dienst bringen.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Stamm-Fibich

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