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Martina Stamm-Fibich
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44 / 46 Fragen beantwortet
Frage von Erhard J. •

1. Wieviel Prozent der eingereichten Briefe werden nicht als Petition zugelassen? 2. Nach zirka wieviel Tagen bekommt der Petent eine Eingangsbestätigung? 3. Wieviel Prozent hatten keinen Erfolg?

Sehr geehrte Frau Stamm-Fibich,

da alle drei Fragen ein Thema betreffen, hoffe ich das sie nicht gegen den Kodex verstoßen.

Über eine zeitnahe Antwort würde ich mich natürlich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Erhard J.

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Sehr geehrter Herr. J.

gerne beantworte ich Ihre Fragen.

Zu 1.) Grundsätzlich wird jede als Petition erkennbare Zuschrift mit einem prüfbaren Anliegen zugelassen. Lediglich wenn keine Adresse angegeben ist – eine Kommunikation mit dem Petenten bzw. der Petentin also nicht möglich ist – oder die Eingabe beleidigend bzw. strafrechtlich relevant ist, wird kein Verfahren eröffnet. Knapp 18% der Zuschriften fielen 2021 in diese Kategorie oder beinhalteten kein prüfbares Anliegen.

Zu 2.) Die Zahlen hierzu werden nicht erfasst, aber der Ausschussdienst lässt allen Petentinnen und Petenten in der Regel sofort eine schriftliche Eingangsbestätigung zukommen. Nur in Einzelfällen kann es, z.B. aufgrund von Personalengpässen oder einer zeitweilig besonders hohen Zahl von Zuschriften zu Verzögerungen kommen.

Zu 3.) 2021 konnte etwa 31% der Anliegen nicht entsprochen werden.

Sollten Sie weitere Informationen wünschen, finden Sie diese in den ausführlichen Jahresberichten des Petitionsausschusses. Hier z.B. der von 2021: https://dserver.bundestag.de/btd/20/022/2002200.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Martina Stamm-Fibich

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